Was ist eine Regelinsolvenz?
Wenn eine Firma oder eine selbstständige Person keine Rechnungen mehr bezahlen kann, nennt man das zahlungsunfähig. In Deutschland gibt es dafür ein Gesetz. Dieses Gesetz hilft dabei, die Schulden zu ordnen.
Es gibt zwei Arten von Insolvenz:
- Privat-Insolvenz: Für Menschen, die privat Schulden haben.
- Regel-Insolvenz: Für Firmen (zum Beispiel eine GmbH) und für Menschen, die selbstständig arbeiten oder ehemals Selbständig waren und mehr als 19 Gläubiger haben.
Für wen ist die Regelinsolvenz gedacht?
- Die Regelinsolvenz ist für drei Gruppen wichtig:
- Firmen: Zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder eine UG.
- Selbstständige: Personen, die aktuell ein eigenes Geschäft führen (zum Beispiel ein Ladenbesitzer oder ein Handwerker).
- Ehemalige Selbstständige: Personen, die früher selbstständig waren und jetzt viele Schulden haben (mehr als 19 Gläubiger) oder Schulden bei Mitarbeitern haben (zum Beispiel noch Lohn zahlen müssen).
Warum macht man eine Regelinsolvenz?
Das Ziel einer Regelinsolvenz ist ein Neustart. Es geht darum:
- Die Gläubiger (das sind die Leute, die noch Geld bekommen) fair zu bezahlen.
- Die Firma vielleicht zu retten, damit sie weitermachen kann.
- Dass die Person am Ende wieder ohne Schulden leben kann (das nennt man Restschuldbefreiung)
Wie läuft das Verfahren ab?
Ein Insolvenzverfahren hat mehrere Schritte. Hier sind die wichtigsten:
1. Der Antrag
Zuerst muss man einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Das ist ein spezielles Gericht in der Nähe. Man muss dort genau aufschreiben, wie viel Geld man hat und wem man Geld schuldet.
2. Prüfung durch das Gericht
Das Gericht schaut sich alles genau an. Es prüft: Ist genug Geld da, um die Kosten für das Gericht und den Verwalter zu bezahlen? Wenn ja, wird das Verfahren „eröffnet“.
3. Der Insolvenzverwalter
Das Gericht bestimmt einen Fachmann oder eine Fachfrau: den Insolvenzverwalter. Diese Person übernimmt die Kontrolle über das Geld und das Vermögen der Firma. Sie prüft, ob die Firma geschlossen werden muss oder ob man sie retten kann.
4. Die Verteilung
Wenn noch Geld oder wertvolle Dinge (wie Maschinen oder Autos) da sind, werden diese verkauft. Das Geld bekommen dann die Gläubiger. Meistens reicht das Geld nicht für alle Schulden, deshalb bekommt jeder nur einen kleinen Teil.
5. Das Ende und die Restschuldbefreiung
Für echte Personen (nicht für Firmen-Namen wie GmbHs) gibt es eine gute Nachricht: Nach 3 Jahren kann man von den restlichen Schulden befreit werden. Man ist dann wieder „schuldenfrei“, auch wenn man nicht alles zurückgezahlt hat.
Was muss man beachten? (Wichtige Details)
- Ehrlichkeit ist Pflicht: So das es im Verfahren und danach keine Komplikationen gibt, sollte man seine Vermögensverhältnisse offenlegen und einen wahrheitsgemäßen Antrag stellen.
- Pflichten: Während der 3 Jahre muss man versuchen, Geld zu verdienen, um die Schulden so gut es geht zu bezahlen.
- Fristen: Wenn eine aktive Firma – eine GmbH – pleite ist, muss der Chef den Antrag sehr schnell stellen. Wartet er zu lange, kann er bestraft werden wegen Insolvenzverschleppung.
Wichtige Begriffe einfach erklärt
- Gläubiger: Jemand, der Geld von einem anderen bekommt.
- Schuldner: Jemand, der Geld bezahlen muss, es aber gerade nicht kann.
- Insolvenzmasse: Alles, was dem Schuldner noch gehört (Geld, Haus, Auto, Waren).
- Restschuldbefreiung: Der gesetzliche Erlass der restlichen Schulden nach Ablauf einer bestimmten Zeit.