Was ist eine Vermögens-Auskunft?
Eine Vermögensauskunft ist eine detaillierte Erklärung über deine Finanzen und dein Vermögen und wird von einem Gerichtsvollzieher abgenommen. Wenn du Schulden hast, kann der Gläubiger (zum Beispiel eine Bank, ein Händler oder auch eine Privatperson) diese Auskunft von dir verlangen, um zu erfahren, ob und wie viel Geld er von dir bekommen kann. Früher wurde die Vermögensauskunft auch „Offenbarungseid“ oder „Eidesstattliche Versicherung“ genannt.
Du musst also in der Vermögensauskunft angeben:
- Wie viel Geld du verdienst
- Wie viel du auf dem Konto
- Anzahl deiner Konten
- Ob du Schulden hast
- Ob du ein Auto besitzt
- Ob du Grundstücke oder ein Haus hast
- Ob du Wertgegenstände hast, zum Beispiel Schmuck, Gold, Möbel, Technik, Kryptos oder Wertpapiere
- Ob du Lebensversicherungen besitzt
Warum muss ich eine Vermögens-Auskunft abgeben?
Wenn du deine Schulden nicht bezahlst und nicht auf Mahnungen reagierst, kann der Gläubiger, über seinen „Titel“ ( z.B. ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid), beim Gericht einen Antrag zur Vermögensabgabe stellen. Der eingeschaltete Gerichtsvollzieher schickt dir dann eine Ladung zu und du bist in diesem Termin verpflichtet, ehrlich anzugeben, was du an Vermögen hast.
Wie gebe ich eine Vermögens-Auskunft ab?
- Bevor die Vermögensauskunft durchgeführt wird, schickt der Gerichtsvollzieher dir normalerweise erstmal eine Zahlungsaufforderung zu. Du hast dann zwei Wochen Zeit, die offene Forderung zu begleichen.
- Kommst du dem nicht nach, bekommst du vom Gerichtsvollzieher eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft zugestellt.
- Du musst dann zu einem bestimmten Termin erscheinen oder ein Formular ausfüllen.
- In dem Formular gibst du alle Informationen über dein Vermögen und Einkommen an.
- Du unterschreibst die Erklärung unter Eid (du versprichst: alles ist wahr).
- Die Daten kommen dann in das sogenannte Schuldnerverzeichnis.
Wichtig: Wer absichtlich falsche Angaben angibt, macht sich strafbar. Außerdem entstehen negative Auswirkungen auf ein mögliches späteres Insolvenzverfahren.
Wie kann ich eine Vermögens-Auskunft abwenden?
Du kannst die Vermögensauskunft vermeiden, wenn du:
- Die Schulden sofort bezahlst
- Mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbarst
- Dem Gerichtsvollzieher belegst, dass du bezahlt hast oder dich geeinigt hast
- Du dich an den Gerichtsvollzieher wendest und mit ihm die Sachlage und mögliche Lösungen besprichst.
Dann wird der Termin zur Abgabe gestrichen.
Was passiert, wenn ich die Vermögens-Auskunft nicht abgebe?
Wenn du nicht zur Vermögensabgabe erscheinst und nicht zahlst, kann Folgendes passieren:
- Du wirst vom Gerichtsvollzieher zwangsweise vorgeladen
- Wenn du nicht reagierst, kann der Gläubiger einen Haftbefehl erwirken. Die Haft dauert höchstens sechs Monate und endet sofort, sobald du die Vermögensauskunft abgibst.
- Du bekommst einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis
Welche Folgen hat eine Vermögens-Auskunft und was ist ein Schuldner-Verzeichnis?
Wenn du eine Vermögensauskunft abgibst oder auch nicht, hat das folgende Auswirkungen:
- Du wirst ins Schuldnerverzeichnis eingetragen. Das Schuldnerverzeichnis ist ein gemeinsames Register aller Bundesländer. Dort stehen Personen, die ihre finanziellen Angaben nicht gemacht haben oder nicht genug Geld oder Besitz haben, um ihre Schulden vollständig zu bezahlen.
- Gläubiger und Auskunfteien (wie Schufa, Crif, Bürgel, Creditreform) sehen über das Verzeichnis ein, dass du Schulden hast.
- Im Verzeichnis steht nicht nur, dass du die Vermögensauskunft abgegeben hast, sondern auch, falls du sie verweigert hast oder gar nicht abgegeben hast.
- Der Eintrag bleibt 3 Jahre lang bestehen und wird dann automatisch gelöscht. Wenn du die Schulden aber früher komplett bezahlst und das nachweist, kann der Eintrag auch schon vorher gelöscht werden. Der Insolvenzeintrag ins Verzeichnis wird nach 5 Jahren gelöscht.
- Wenn du eine Ratenzahlung vereinbarst, wird der Eintrag nicht sofort gelöscht. Erst wenn du die Schulden vollständig bezahlt hast, wird der Eintrag aus dem Verzeichnis entfernt.
- Das Schuldnerverzeichnis wird zentral bei den Vollstreckungsgerichten (also den Amtsgerichten) geführt.
- Über untenstehenden Link kannst du Einsicht nehmen ins Portal: Die Registrierung ist oft kostenpflichtig (ca. 4,50 EUR je Abruf).
Kann ich den Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorzeitig löschen lassen?
Ja, das ist möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Du kannst den Eintrag vor Ablauf der 3 Jahre löschen lassen, wenn du:
- Alle Schulden komplett bezahlst
- Dem Gerichtsvollzieher die Bezahlung nachweist
- Einen Antrag auf Löschung beim Zentralen Vollstreckungsgericht stellst
Dann kann der Eintrag sofort gelöscht werden.
Warum ist eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldner-Verzeichnis wichtig?
Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis macht vieles schwerer:
- Du bekommst kaum Kredite
- Du bekommst oft keine Wohnung
- Du bekommst Probleme bei Handyverträgen, Leasing, Bestellungen
Wenn der Eintrag gelöscht wird, kannst du neu starten – ohne diesen negativen Vermerk.
Was passiert, wenn ich eine falsche Vermögens-Auskunft abgebe?
Achtung: Falsche Angaben in der Vermögensauskunft sind eine Straftat!
Du machst dich strafbar wegen Meineids oder falscher Versicherung an Eides statt.
Das kann bedeuten:
- Geldstrafe
- Oder sogar eine Gefängnisstrafe (bis zu 3 Jahre)
Deshalb gilt: Sei ehrlich und gib alles an!
Fazit
Die Vermögensauskunft ist ein ernstzunehmender Schritt, der bei finanziellen Schwierigkeiten auftreten kann. Aber keine Panik: Du kannst die Situation kontrollieren, wenn du ehrlich bist und rechtzeitig reagierst. Wenn du die Schulden begleichst oder eine Ratenzahlung vereinbarst, kannst du die Abgabe der Vermögensauskunft oft verhindern.
Wenn du merkst, dass du die Schulden nicht alleine bewältigen kannst, suche rechtzeitig professionelle Hilfe, zum Beispiel bei einer Schuldnerberatung. Sie kann dir dabei helfen, einen Plan zu entwickeln, wie du deine finanziellen Probleme lösen kannst, ohne dass es zu unangenehmen Maßnahmen wie der Vermögensauskunft kommt.