Wenn alle Fristen abgelaufen sind und keine Einigung erzielt wurde, kommt es zur Zwangsräumung. Das ist der letzte Schritt im Räumungsverfahren, aber auch jetzt gelten Regeln und Rechte die es zu beachten gilt.
Kann die Zwangsräumung noch gestoppt werden?
Kurz vor oder sogar am Räumungstag kommt nur noch in Ausnahmefällen ein Aufschub der Räumung in Betracht.
Du erhältst eventuell Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO) bei außergewöhnlicher Härte, z. B.:
- akute Lebensgefahr
- schwere Krankheit
- Suizidgefahr
- kurz vor Entbindung
- extreme psychische Krisen
Dafür brauchst Du aber sofort belastbare Nachweise.
Was passiert am Tag der Zwangsräumung?
Wenn keine Einigung der Parteien zustande kommt:
- setzt der Gerichtsvollzieher den Räumungstermin fest
- der Termin wird schriftlich angekündigt
- die Wohnung wird daraufhin geräumt
Am angekündigten Termin erscheint der Gerichtsvollzieher – meist gemeinsam mit:
- dem Schlüsseldienst
- ggf. der Polizei
- ggf. einer Spedition
Wenn Du nicht öffnest, darf die Wohnung gewaltsam geöffnet werden. Ab diesem Zeitpunkt verlierst Du den unmittelbaren Zugang und Besitz an der Wohnung. Die Wohnung geht jetzt wieder in die Verfügungsmacht des Vermieters über.
Ordnungsrechtliche Unterbringung & das Jugendamt
Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern wird häufig das Jugendamt informiert. Außerdem ist die Kommune verpflichtet eine Obdachlosigkeit zu verhindern. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen eine Unterbringung in einer Notunterkunft organisiert wird. Das ist keine Wunschlösung, sondern eine Notmaßnahme und die Rechtsgrundlage ergibt sich aus den jeweiligen Landesgesetzen zur Gefahrenabwehr.
Zwei Formen der Zwangsräumung
Bei der Räumung der Wohnung gibt es zwei unterschiedlichen Vorgehensweisen:
Die klassische vollständige Räumung
- Möbel werden aus der Wohnung entfernt
- Gegenstände werden eingelagert oder verwertet
- hohe Transport- und Lagerkosten entstehen
Diese Variante ist teuer – und die Kosten werden Dir auferlegt.
Die „Berliner Räumung“ (vereinfachte Räumung)
- Nur das Schloss wird ausgetauscht
- Deine Möbel bleiben zunächst in der Wohnung
- Der Vermieter übt sein Vermieterpfandrecht aus
Die entstehenden Kosten sind meist geringer wie bei der klassischen Räumung
Was passiert mit Deinen Möbeln?
Bei einer vollständigen klassischen Räumung werden deine Möbel eingelagert, wofür du die Kosten trägst. Holst du die Möbelstücke aus der Einlagerung nicht ab, so können diese nach Ablauf einer gewissen Frist verwertet oder sogar entsorgt werden.
Wichtig ist: Du solltest schnell klären, wer dir bei einem Abtransport deiner Möbel helfen kann.
Unterstützung bei Einlagerung
In bestimmten Fällen können Sozialleistungsträger:
- die Kosten für Einlagerung übernehmen
- die Transportkosten erstatten
- oder notwendige Neuanschaffungen finanzieren
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Bedürftigkeit und ein rechtzeitiger Antrag.
Kosten der Zwangsräumung
Die finanziellen Folgen einer Zwangsräumung können erheblich sein, wobei typische Kostenbestandteile folgende sind:
- der Gerichtsvollzieher
- der Schlüsseldienst
- die Spedition
- die Lagerung
- die Entsorgung
- ggf. zusätzliche Anwaltskosten
Die Summe kann mehrere tausend Euro betragen. Diese Kosten werden dann den Mieter auferlegt.
Finanzielle Sofortprüfung
Spätestens jetzt solltest Du prüfen:
- ist eine Mietschuldenübernahme beantragen
- ist ein P-Konto eingerichtet
- sind deine Sozialleistungen aktualisieren
- ist die Schuldnerberatung eingeschaltet
- ist eine Direktüberweisung der Miete für eine neue Wohnung gesichert
Emotionale und soziale Belastung ernst nehmen
Eine Zwangsräumung ist nicht nur ein juristisches, sondern auch ein existenzielles Ereignis.
Du solltest:
- psychologische Hilfe in Anspruch nehmen
- soziale Beratungsstellen kontaktieren
- familiäre Unterstützung aktivieren
Dokumentierte Belastungen können in bestimmten Fällen auch rechtlich relevant sein.
Nach der Räumung – Wie geht es weiter?
Wichtig ist jetzt, dass du Dir eine neue Wohnung suchst, eine Postnachsendung einrichtest, deine möglichen Schulden strukturierst und ordnest bzw. eine außergerichtliche Einigung herbeiführst oder eine Insolvenzberatung in Anspruch nimmst.
Eine Zwangsräumung bedeutet nicht das Ende – sondern oft einen schwierigen aber möglicherweise guten Neuanfang.