Bürgergeld

Bürgergeld

Was ist das Bürgergeld? 

Das Bürgergeld ist eine finanzielle Hilfe vom Staat. Du bekommst es, wenn du wenig oder kein Geld hast und deinen Alltag nicht selbst bezahlen kannst.

Wer bekommt Bürgergeld?

Du kannst Bürgergeld bekommen, wenn:

  • du mindestens 15 Jahre alt bist

  • du in Deutschland wohnst

  • du arbeiten kannst (mindestens 3 Stunden am Tag)

  • du hilfebedürftig bist – das heißt: dein Einkommen reicht nicht zum Leben

Auch deine Familie & und der Partner kann Bürgergeld bekommen, wenn ihr zusammen wohnt und gemeinsam wirtschaftet. Das nennt man Bedarfsgemeinschaft.

Wichtiger Hinweis

Du musst zuerst andere Sozialleistungen beantragen, wenn du Anspruch hast. Zum Beispiel:

  • Wohngeld

  • Kinderzuschlag

Das gilt, wenn diese Leistungen genug Geld bringen, um deinen Bedarf zu decken. Das Jobcenter rechnet aus, wie viel Geld du brauchst.

Wenn Wohngeld oder Kinderzuschlag reicht, bekommst du kein Geld vom Jobcenter. Wenn dein Bedarf nicht gedeckt ist, musst du einen Bürgergeldantrag stellen. 

Was bekommst du?

Du bekommst Geld für:

  • die Lebensmittel, Kleidung, Strom und für deine alltäglichen Ausgaben – das nennt man Regelbedarf.

  • die Miete und Heizung – wenn die Kosten angemessen sind.

  • einen Mehrbedarf, zum Beispiel bei Schwangerschaft, Behinderung oder wenn du allein ein Kind erziehst.

  • Einmalige Hilfe, zum Beispiel für eine Erstausstattung, Möbel oder Kleidung nach einer Trennung.

  • Bildung und Teilhabe für Kinder – z. B. für Schulmaterial oder Ausflüge

Wann bekommst du kein Bürgergeld?

In manchen Situationen bekommst du kein Geld vom Jobcenter. Das nennt man Ausschluss von Leistungen.

Hier sind Beispiele:

  • Du wohnst in einer stationären Einrichtung. Zum Beispiel in einem Pflegeheim oder einer Reha-Klinik.

  • Du bekommst eine Altersrente vor dem normalen Rentenalter. Wenn du lange gearbeitet hast oder schwerbehindert bist, kannst du früher in Rente gehen. Das Jobcenter kann dich dann zwingen, diese Rente zu beantragen. So muss es dir kein Bürgergeld mehr zahlen. Das nennt man Zwangsverrentung. Das kann schon 2 Jahre vor dem normalen Rentenalter passieren.

  • Du bekommst eine Rente mit Abschlägen (also weniger Geld). Dann darf dich das Jobcenter bis Ende 2026 nicht zur Rente zwingen.

  • Du bist im Gefängnis. Dann bekommst du kein Bürgergeld.

  • Du machst eine Ausbildung, für die es eigentlich BAföG geben kann. Auch wenn du kein BAföG bekommst, gibt es normalerweise kein Bürgergeld.

Ausnahmen gibt es trotzdem:

  • Du wohnst während der Schule bei deinen Eltern.

  • Du bist über 45 Jahre alt und holst deinen Schulabschluss nach. Zum Beispiel, weil du vorher Kinder erzogen hast und keine Zeit für Schule hattest.

Wie stellst du den Antrag?

Du musst das Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Dort gibst du deine Daten an – zum Beispiel:

  • wie viel Geld du bekommst

  • wie viel Miete du zahlst

  • wer mit dir zusammenlebt

Das Jobcenter prüft alles und sagt dir, wie viel Geld du bekommst.

Was ist noch wichtig?

  • Du darfst etwas Geld behalten, wenn du arbeitest – das nennt man Freibetrag

  • Du bekommst Unterstützung bei der Arbeitssuche – z. B. durch Weiterbildung oder Bewerbungshilfe

  • In den ersten 12 Monaten nach dem Antrag gilt eine Karenzzeit: Deine Wohnung und dein Vermögen werden in dieser Zeit nicht geprüft, solange sie nicht zu groß oder zu teuer sind

Fazit

Das Bürgergeld hilft dir, wenn du in einer schwierigen finanziellen Lage bist. Es sichert dein Leben und unterstützt dich dabei, wieder Arbeit zu finden. Du bist nicht allein – viele Menschen nutzen diese Hilfe. Wenn du Fragen hast, kannst du dich an das Jobcenter oder eine Beratungsstelle wenden.