Rundfunkbeitrag Schulden

Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Er wird von allen Haushalten erhoben, unabhängig davon, ob Rundfunkangebote genutzt werden oder nicht. Wenn der Beitrag über längere Zeit nicht bezahlt wird, entstehen Rundfunkbeitragsschulden. Dazu kommen oft Mahngebühren und Säumniszuschläge. Viele Betroffene sind unsicher, welche Folgen diese Schulden haben und wie sie rechtlich behandelt werden. Besonders häufig stellt sich die Frage, was mit Rundfunkbeitragsschulden im Rahmen einer Insolvenz passiert. In diesem Text bekommst du einen sachlichen und verständlichen Überblick zu diesem Thema und erfährst, worauf du achten solltest.

Wer muss die Rundfunkgebühren zahlen?

In Deutschland sind alle Haushalte verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio tatsächlich nutzt oder nicht. Der Beitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ist gesetzlich festgelegt. Jeder Haushalt muss pauschal einen monatlichen Beitrag zahlen.

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag nicht mehr nach Geräten, sondern pauschal pro Haushalt erhoben. Das bedeutet: Jeder Haushalt muss den Beitrag zahlen, unabhängig davon, wie viele Fernseher, Radios oder Internetfähige Geräte im Haushalt vorhanden sind.

Wer ist befreit?

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen Menschen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden können. Zu den Befreiungsgründen gehören:

  1. Empfänger von Sozialleistungen: Menschen, die Sozialhilfe (Hartz IV), Grundsicherung im Alter, oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) beziehen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Diese Befreiung gilt auch für Haushalte, in denen ausschließlich diese Leistungen bezogen werden.
  2. Empfänger von Bafög: Auch Studierende, die Bafög beziehen, können sich von der Zahlung des Beitrags befreien lassen, wenn sie nachweisen, dass sie keine weiteren Einkünfte haben.
  3. Schwerbehinderte Menschen: Personen, die nachweislich blind oder taub sind oder eine schwere Behinderung haben, können ebenfalls von der Zahlung befreit werden.
  4. Unterkunft in bestimmten Einrichtungen: Wenn du in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Institution wohnst, in der der Beitrag bereits durch die Einrichtung abgeführt wird, musst du nichts zusätzlich zahlen.

Bürgergeld und Sozialhilfeempfänger – Wie beantragt man die GEZ Befreiung?

Wenn du Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe beziehst, kannst du dich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Dazu musst du einen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice stellen. Die Befreiung gilt dann für den Zeitraum, in dem du diese Leistungen beziehst.

So gehst du vor:

  1. Antrag auf Befreiung stellen: Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss schriftlich bei der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingereicht werden. Du kannst den Antrag online auf der Website des Beitragsservice ausfüllen oder die Formulare direkt anfordern. Es ist wichtig, dass du alle erforderlichen Nachweise beilegst, z. B. deinen Bescheid über den Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe.
  2. Nachweise beibringen: Für die Befreiung musst du einen aktuellen Bescheid über deine Sozialleistungen einreichen. Damit wird bestätigt, dass du anspruchsberechtigt bist und die Befreiung wirksam ist. Oftmals liegt beim Bürgergeldbescheid eine GEZ – Befreiung bei. Diese musst du ausfüllen und an die GEZ verschicken.
  3. Befreiung rückwirkend beantragen: In einigen Fällen kannst du die Befreiung auch rückwirkend beantragen. Wenn du nachweisen kannst, dass du bereits vor einiger Zeit Anspruch auf Befreiung hattest (z. B. weil du seit Monaten Bürgergeld beziehst), kannst du die Gebühren für die vergangenen Monate rückerstatten lassen. Dafür musst du den Antrag und entsprechende Nachweise einreichen. Die rückwirkende Befreiung ist jedoch in der Regel auf maximal 12 Monate begrenzt.
  4. Befreiung erhalten: Nach der Bearbeitung deines Antrags wird dir die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gewährt, und du musst keine weiteren Zahlungen leisten. Falls du rückwirkend Gebühren bezahlt hast, kannst du eine Erstattung erhalten.

Wie geht man mit Rückständen bei der GEZ um?

Wenn du die Rundfunkgebühr nicht bezahlt hast, entstehen schnell Rückstände, die mit Mahngebühren und gegebenenfalls sogar Vollstreckungsmaßnahmen verbunden sein können. Es ist wichtig, nicht in Panik zu geraten, sondern frühzeitig zu handeln. Hier sind einige Schritte, die du unternehmen kannst:

  1. Kontakt aufnehmen: Wenn du rückständig bist, solltest du sofort den Kontakt zur Beitragsservice-Stelle (früher GEZ) aufnehmen. Oft lässt sich eine Lösung finden, zum Beispiel eine Ratenzahlung oder eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Der Beitragsservice ist verpflichtet, dir entgegenzukommen, wenn du deine Zahlungsunfähigkeit nachweisen kannst.
  2. Ratenzahlung beantragen: Wenn du nicht in der Lage bist, den gesamten Betrag auf einmal zu bezahlen, kannst du eine Ratenzahlung vereinbaren. Dazu musst du dem Beitragsservice deine finanzielle Situation offenlegen. Häufig wird eine individuelle Ratenzahlung akzeptiert, wenn du glaubhaft machst, dass du momentan in einer finanziellen Notlage bist.
  3. Mahnung und Vollstreckung vermeiden: Wenn du die Gebühren weiterhin nicht bezahlst, kannst du mit Mahngebühren und später auch mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen. Um diese zu vermeiden, solltest du frühzeitig reagieren und gegebenenfalls Unterstützung durch eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

Insolvenz – Rundfunkschulden (GEZ) sind ganz normale Schulden.

Wenn die Rundfunkbeitragsschulden vor der Insolvenz entstanden sind, können diese erlassen werden. Das gilt auch für offene Beiträge, Mahngebühren und Säumniszuschläge. Nach der Restschuldbefreiung musst du diese alten GEZ-Schulden nicht mehr bezahlen. Neue Rundfunkbeiträge musst du nach der Insolvenzeröffnung aber weiterhin zahlen, tust du das nicht hast du sofort wieder neue Schulden.

Wichtige Hinweise

  • Befreiung gilt nur für den Antragsteller: Die Befreiung gilt nur für die Person, die die Sozialleistungen bezieht. Wenn du in einem Haushalt mit anderen Personen wohnst, die nicht ebenfalls Anspruch auf Befreiung haben, müssen diese weiterhin zahlen.
  • Vorsicht bei Inkassoforderungen: Wenn du in Rückstand geraten bist und bereits Mahnungen erhalten hast, solltest du unbedingt darauf reagieren. Ignoriere keine Mahnungen, da diese schnell zu höheren Kosten und Vollstreckungsmaßnahmen führen können. Wende dich an den Beitragsservice, um eine Lösung zu finden.
  • Zahlungsaufschub: Falls du momentan nicht in der Lage bist, die Rundfunkgebühren zu zahlen, weil du auf Sozialleistungen angewiesen bist, kannst du einen Zahlungsaufschub beantragen. Das gibt dir etwas Zeit, die Zahlung zu regeln.

Fazit

Schulden bei der GEZ (Rundfunkbeitrag) können zu einer ernsthaften Belastung werden, insbesondere wenn man mit finanziellen Engpässen zu kämpfen hat. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, sich von der Zahlung zu befreien, wenn du Anspruch auf Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe hast. Wende dich frühzeitig an den Beitragsservice, um eine Befreiung zu beantragen oder eine Lösung für deine Rückstände zu finden. Der Kontakt zu einer Schuldnerberatung kann ebenfalls hilfreich sein, wenn du Schwierigkeiten hast, die Zahlungen zu leisten.