Schulden bei der Krankenkasse entstehen schneller, als viele denken – und können den Alltag massiv belasten. Wenn Beiträge offen bleiben, drohen Mahnungen, Säumniszuschläge und Unsicherheit darüber, ob du weiterhin medizinisch versorgt wirst. In diesem Artikel erfährst du verständlich und Schritt für Schritt, wie solche Schulden entstehen, welche Rechte du trotz Rückständen hast und welche Wege es gibt, die Situation wieder in den Griff zu bekommen.
Wie entstehen Schulden bei der Krankenkasse?
Für Arbeitnehmer und Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, übernimmt der Arbeitgeber oder das Jobcenter in der Regel die Zahlung der Krankenkassenbeiträge. Doch was ist, wenn du selbstständig bist oder privat versichert bist? Dann bist du selbst für die Zahlung deiner Krankenkassenbeiträge verantwortlich. Schulden entstehen oft, wenn diese Beiträge nicht rechtzeitig oder in voller Höhe bezahlt werden.
Weitere Gründe für die Entstehung von Krankenkassenschulden sind:
- Du bist arbeitslos und beziehst kein Arbeitslosengeld oder hast keine Einkünfte, um deine Kassen-Beiträge zu zahlen.
- Die Beitragshöhe wird von der Krankenkasse auf Grundlage unvollständiger oder falscher Informationen berechnet, was dazu führt, dass du mehr zahlen musst, als du eigentlich kannst.
- Du vergisst die Beiträge zu zahlen oder hast schlichtweg kein Geld, um die Zahlung zu leisten.
Potentiell gefährdete Menschen für Krankenkassenschulden sind:
- Studenten und freiwillig Versicherte, die die Beiträge nicht zahlen.
- Versicherte aus der Künstlersozialkasse
- Personen die über Monate und Jahre hinweg nicht versichert waren
- nach Deutschland Zugezogene, die sich nicht bei der Krankenkasse angemeldet haben
- Haftentlassen ohne Sozialleistungsbezug
- Personen die aus der Familienversicherung ausscheiden, werden automatisch als freiwillig Versicherte geführt.
Wie wird die Höhe der Beiträge berechnet?
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wird in der Regel auf Grundlage deines Einkommens berechnet. Wenn du Arbeitslosengeld II beziehst, übernimmt das Jobcenter die Beiträge. Wenn du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld I beziehst, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge.
Falls du jedoch keine Einkünfte hast oder deine Einkünfte der Krankenkasse nicht mitteilst, kann diese den Höchstsatz zur Berechnung ansetzen. Dies kann zu sehr hohen Beiträgen führen (zum Beispiel über 850 € monatlich), die du dann unter Umständen nicht bezahlen kannst.
Jetzt ist es wichtig, aktiv zu werden: Innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang des Bescheids solltest du deine Einkommensnachweise bei der Krankenkasse einreichen, damit eine korrekte Beitragsberechnung erfolgen kann. Säumniszuschläge dürfen nur auf Grundlage der anschließend angepassten Beträge erhoben werden.
Eine rückwirkende Korrektur ist ebenfalls möglich, wenn du zunächst keine Einkommensunterlagen eingereicht hast, aber Hinweise auf eine Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII bestehen – etwa durch festgestellte Vermögenslosigkeit oder vergleichbare Nachweise.
Der Notlagentarif
Wenn du bei deiner Krankenkasse mindestens zwei Monatsbeiträge nicht bezahlt hast und auch nach einer Mahnung nicht zahlst, passiert Folgendes:
- Dein Anspruch auf viele Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ruht.
- Das steht in § 16 SGB V.
- Du kommst dann automatisch in den Notlagentarif.
Wichtig: Die Krankenkasse darf dich nicht kündigen, nur weil du Schulden hast.
Du bleibst also weiter Mitglied. Es ruht nicht deine Mitgliedschaft, sondern viele Leistungen, die du sonst bekommen würdest.
Welche Leistungen erhältst du im Notlagentarif?
Im Notlagentarif bezahlt die Krankenkasse nur die wichtigste medizinische Versorgung.
Das steht in § 16 Absatz 3a SGB V.
Du bekommst bezahlt:
- Behandlung bei akuten Krankheiten
- Behandlung bei Schmerzen
- Behandlung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Behandlung bei akuten chronischen Krankheiten (z. B. Insulin bei Diabetes)
- In Ausnahmefällen: medizinische Rehabilitation
- Zahnersatz und Zahnprothesen (nur das Nötigste)
Du bekommst nicht bezahlt:
- Mutterschaftsgeld
- Krankengeld
- Haushaltshilfe
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- Leistungen zur Empfängnisverhütung
- Prävention (Leistungen zur Vorbeugung von Krankheiten)
Alles andere musst du selbst bezahlen.
Der Notlagentarif gilt nur für dich als Hauptversicherten.
Familienversicherte Angehörige (z. B. Kinder) sind nicht davon betroffen. Sie bekommen weiterhin alle normalen Leistungen.
Wann endet der Notlagentarif?
Der Notlagentarif endet, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Du hast alle Schulden bezahlt
– inklusive Säumniszuschläge und Gebühren. - Du hast eine Ratenzahlung vereinbar, zahlst die Raten regelmäßig und hast die Schulden beglichen.
- Du wirst hilfebedürftig im Sinne von
– SGB II (Bürgergeld) oder
– SGB XII (Sozialhilfe).
Dann übernimmt das Jobcenter oder Sozialamt deine Beiträge. - Du bekommst über die Insolvenz eine Restschuldbefreiung
Wenn einer dieser Punkte erfüllt ist, bekommst du wieder alle normalen Leistungen der Krankenkasse.
Kann ich die Krankenkasse wechseln, wenn ich Schulden habe?
Ja, du kannst die Krankenkasse auch mit Schulden wechseln. Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Die alten Schulden bleiben aber bestehen und werden nicht gelöscht. Sie gehören weiterhin zur alten Krankenkasse. Bei der neuen Krankenkasse bist du dann ebenfalls im Notlagentarif, wenn weiterhin die alten Kassenbeiträge offen sind. Das bedeutet: Du bekommst oft nur noch Notfall-Behandlungen.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit deiner bisherigen Krankenkasse zu sprechen. Oft sind Ratenzahlungen oder eine Stundung möglich. Wenn du deine Schulden gezahlt hast, bist du wieder voll versichert.
Kann ich trotzdem zum Arzt gehen, wenn ich Schulden bei der Krankenkasse habe?
Ein häufiger Zweifel von Versicherten mit offenen Beiträgen ist, ob sie bei Krankheit oder Unfall weiterhin medizinische Leistungen erhalten können. Die gute Nachrichten ist, auch wenn du Schulden bei der Krankenkasse hast, bleibst du in der Regel weiterhin Mitglied, bist eingeschränkt im Notlagentarif versichert und kannst zum Arzt.
Alles klar, Sven — ich schreibe dir den Text in leichtem, gut lesbarem Deutsch, in Du‑Form, mit allen wichtigen Fachbegriffen, damit er verständlich bleibt, aber trotzdem fachlich korrekt ist.
Was kannst du tun, um deine Schulden bei der Krankenkasse loszuwerden?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du mit Schulden bei der Krankenkasse umgehen kannst. Manche helfen dir, die Schulden zu verringern. Andere geben dir mehr Zeit zum Bezahlen.
1. Stundung (Zahlungsaufschub)
Bei einer Stundung bekommst du einen Aufschub, also mehr Zeit zum Bezahlen. Du kannst mit der Krankenkasse vereinbaren:
- dass du später zahlst
- oder die Schulden in Raten abbezahlst
Eine Stundung bekommst du, wenn:
- die Zahlung für dich eine finanzielle Härte darstellt – aber absehbar ist, dass du die Beiträge später zahlen kannst.
Härtefall-Beispiel:
Du bist arbeitslos, hast kein Einkommen, erwartest aber bald wieder Arbeit.
2. Niederschlagung (vorübergehender Verzicht auf Einziehung)
Bei einer Niederschlagung verzichtet die Krankenkasse vorübergehend oder dauerhaft darauf, die Schulden einzutreiben.
Wichtig:
- Die Schulden bleiben bestehen
- Die Krankenkasse treibt sie nur nicht ein
- Die Niederschlagung wird nur gewährt, wenn vorhergehende Pfändungen erfolglos waren.
- Bei einer Niederschlagung ruht dein Leistungsanspruch weiter
Es ist also keine endgültige Lösung, sondern nur eine Entlastung.
3. Vergleich (Teilzahlung statt Gesamtschuld)
Bei einem Vergleich einigst du dich mit der Krankenkasse darauf, nur einen Teil der Schulden zu zahlen. Das passiert, wenn es für die Krankenkasse wirtschaftlich sinnvoller ist einen Teilbetrag zu bekommen, statt lange den vollen Betrag einzutreiben
4. Verjährung (Schulden verfallen nach 4 Jahren)
Grundsätzlich gibt es eine Verjährungsfrist für rückwirkend nachzuzahlende Beiträge zur Krankenkasse. Nach § 25 SGB IV verjähren Krankenkassenbeiträge nach vier Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Beiträge fällig waren.
Beispiel: Beiträge aus 2020 verjähren am 31. Dezember 2024.
Ausnahme: Wenn du vorsätzlich oder betrügerisch nicht gezahlt hast, gilt eine 30‑jährige Verjährungsfrist.
5. Verzicht (Beitragsreduzierung bei verspäteter Meldung)
Der Verzicht gilt nur bei verspätet gemeldeter Mitgliedschaft und rückwirkenden Beitragsschulden. Bei einer rückwirkenden Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kannst du eine Verzichtserklärung abgeben.
Dann:
- werden die Beiträge auf 50–65 Euro pro Monat gesenkt
- aber die Krankenkasse zahlt keine alten Rechnungen
Wichtig: Wenn du deine Versichertenkarte außerhalb der Mitgliedschaft genutzt hast, ist ein Verzicht nicht möglich.
6. Erlass (Schulden komplett erlassen)
Ein Erlass bedeutet, dass die Krankenkasse die Schulden vollständig streicht. Das passiert nur in Ausnahmefällen.
Ein Erlass ist möglich, wenn:
- die Zahlung eine unbillige Härte darstellt, wodurch du deinen Lebensunterhalt nicht mehr sichern kannst
- du selbstständig bist und die Zahlung deine Existenz gefährdet
- du SGB XII‑Leistungen bekommst
7. Insolvenz (Restschuldbefreiung)
Schulden bei der Krankenkasse können in einer Privatinsolvenz durch die Restschuldbefreiung gelöscht werden.
Ausnahmen sind Schulden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (z. B. nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile). Diese sind nicht automatisch restschuldbefreit. Nach der Insolvenz kannst du dann trotzdem eine Stundung oder einen Vergleich mit der Krankenkasse vereinbaren.
Sonderfall Arbeitgeber: Was muss ein Arbeitgeber tun?
Wenn du als Arbeitgeber Krankenkassenbeiträge für deine Angestellten zahlst, musst du sicherstellen, dass sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberanteile korrekt abgeführt werden. Nicht gezahlte Arbeitnehmerbeiträge können für dich als Arbeitgeber strafrechtliche Konsequenzen haben. Solltest du finanzielle Schwierigkeiten haben, ist es daher besonders wichtig, dass du in erster Linie die Arbeitnehmerbeiträge begleichst, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Schulden bei der Krankenkasse im Kontext der Insolvenz
Schulden bei der Krankenkasse sind grundsätzlich durch eine Privatinsolvenz (Restschuldbefreiung) tilgbar. Sie unterliegen jedoch Ausnahmen, wenn sie aus „vorsätzlicher unerlaubter Handlung“ resultieren, was oft deliktisch angemeldet wird. Besonders kritisch sind nicht gezahlte Arbeitnehmer-Beiträge zur Krankenversicherung. Wenn du als Arbeitgeber diese Beiträge vom Lohn einbehalten, aber nicht an die Krankenkasse abgeführt hast, gilt das als vorsätzliches Fehlverhalten. Solche Schulden werden rechtlich als besondere Forderungen behandelt. Sie können von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sein. Das bedeutet: Auch nach dem Insolvenzverfahren können diese Schulden weiter bestehen.
Die Krankenkassen melden solche Forderungen im Insolvenzverfahren oft mit einem besonderen Hinweis an. Wenn du dagegen nichts unternimmst, gelten sie als festgestellt. Nach Ende der Insolvenz kann die Krankenkasse dann wieder Geld von dir verlangen, obwohl du eigentlich eine Restschuldbefreiung bekommen hast.
Wichtig ist daher: Du hast die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Forderungen einzulegen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs reicht es nicht aus, nur gegen den besonderen Hinweis zu widersprechen. Der Widerspruch muss sich gegen die Forderung insgesamt richten. Sonst kann die Krankenkasse später trotzdem vollstrecken.
Weil die Regeln kompliziert sind und Fehler große Folgen haben können, ist es wichtig, frühzeitig fachlichen Rat einzuholen.
Fazit: Wie gehe ich mit Schulden bei der Krankenkasse um?
Wenn du Schulden bei der Krankenkasse hast, ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden. Zögere nicht, mit deiner Krankenkasse in Kontakt zu treten und eine Lösung zu finden. Du kannst eine Stundung, einen Vergleich oder in Ausnahmefällen sogar einen Erlass der Schulden beantragen. Auch wenn du vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten steckst, kannst du versuchen, mit der Krankenkasse eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Falls du Schwierigkeiten hast, die Höhe der Beiträge zu bezahlen, weil deine Einkünfte nicht korrekt gemeldet wurden, solltest du die Einkommensnachweise schnellstmöglich einreichen, um die Beiträge neu berechnen zu lassen.
Und nicht vergessen: Lass dir rechtzeitig helfen, zum Beispiel durch eine Schuldnerberatung, wenn du unsicher bist, wie du mit deinen Schulden umgehen sollst. So kannst du sicherstellen, dass du deine Krankenversicherung nicht verlierst und trotzdem eine Lösung für deine finanziellen Probleme findest.