Wenn das Gericht über deinen Fall nun entschieden hat, kann es sein, dass du ein Räumungsurteil erhältst. Das bedeutet, du bist dann verpflichtet, die Wohnung zu räumen und an den Vermieter herauszugeben.
Zusätzlich passiert folgendes, du musst im Rahmen des Verfahrens die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Wenn du die Wohnung trotz Urteil nicht räumst, kommt es zu einer möglichen Zwangsvollstreckung – der Zwangsräumung. Auch hier entstehen weitere Kosten für dich.
Die Räumungsfrist
Eine Räumungsfrist ist der Zeitraum, den ein Gericht einem Mieter nach einer wirksamen Kündigung oder einem Räumungsurteil gewährt, um die Wohnung freiwillig zu verlassen. Sie dient dem sozialen Schutz des Mieters und soll verhindern, dass Menschen von heute auf morgen ohne Unterkunft dastehen. Die Frist wird individuell festgelegt – oft einige Wochen bis wenige Monate – und kann in besonderen Härtefällen verlängert werden.
Während der Räumungsfrist bleibt der Mieter verpflichtet, die Miete weiterzuzahlen, und der Vermieter darf die Wohnung erst nach Ablauf der Frist zwangsweise räumen lassen.
Die gesetzliche Grundlage findest du im § 721 ZPO
Das Versäumnisurteil
Wenn du auf die Klage nicht rechtzeitig reagiert hast oder nicht bei Gericht erschienen bist, kommt es in der Regel zu einem Versäumnisurteil gegen dich. Das Urteil ist sofort vollstreckbar und es entstehen dir zusätzliche Kosten. Jedoch kannst du auch gegen dieses Urteil, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung, einen Einspruch einlegen. Reagierst Du nicht innerhalb dieser Frist, wird das Urteil rechtskräftig.
Die gesetzliche Grundlage findest du im §§ 338 ff. ZPO
In der Regel enthält das Urteil:
- die Verpflichtung zur Räumung der Wohnung
- die Frist oder sofortige Vollstreckbarkeit zur Räumung
- die Entscheidung wer und in welcher Höhe die Prozesskosten übernimmt
- ggf. Regelung zum Umgang mit den Mietrückständen
Oft ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Das heißt, der Vermieter kann die Zwangsräumung betreiben – auch wenn du deine weiteren möglichen Rechtsmittel noch prüfst.
Weiterhin ist eine nachträgliche Einigung möglich
Selbst nach einem Urteil kann eine Einigung zwischen dem Vermieter und dem Mieter erfolgen. Zu nennen sind hier folgende Möglichkeiten:
- vollständiger Ausgleich der Mietrückstände
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Aufschub der Räumung
- Rücknahme der Vollstreckung
Wichtig ist weiterhin, jede Vereinbarung schriftlich festzuhalten.
Prüfe finanzielle Sofortmaßnahmen für eine Einigung
Spätestens jetzt solltest du prüfen:
- den Antrag auf Mietschuldenübernahme (§ 22 SGB II)
- die Direktüberweisung der Miete
- Schuldnerberatung
- Sozialberatung
Eine gesicherte künftige Mietzahlung erhöht die Chancen auf Einigung.
Die Dauer bis zur tatsächlichen Räumung
Zwischen Urteil und Räumung können, je nach Situation, noch Wochen oder Monate vergehen. Das liegt meist an folgenden Einflussfaktoren:
- eventuelle Einlegung von Einspruch oder anderen Rechtsmitteln
- ein weiterer Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist
- das beantragen von Vollstreckungsschutz
- Auslastung des Gerichtsvollziehers
Zusammenfassung
Ein Räumungsurteil bedeutet, die Lage ist ernst, aber sie ist noch nicht endgültig aussichtslos.
Du kannst prüfen:
- Einspruch gegen ein mögliches Versäumnisurteil einzulegen
- eine entsprechende Räumungsfrist zu beantragen
- Vollstreckungsschutz zu beantragen
- eine nachträgliche Einigung zu erzielen
- Sozialrechtliche Unterstützung zu erhalten
Je früher Du reagierst, desto größer sind Deine Möglichkeiten, um die Räumung noch abzuwenden oder um Zeit zu gewinnen.