Wenn dein Vermieter nach einer Kündigung Klage einreicht, beginnt das gerichtliche Verfahren. Jetzt geht es nicht mehr nur um eine Kündigung – sondern um die Zwangsräumung deiner Wohnung. Aber auch hier hast du Rechte & und Handlungsmöglichkeiten. Achte auf die Fristen die die Räumungsklage mit sich bringt.
Zustellung der Räumungsklage
Die Klage wird dir vom Amtsgericht offiziell zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt laufen wichtige Fristen!
Typischer Ablauf:
- Zustellung der Klage
- Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft (Frist 2 Wochen !!)
- Schriftliche Stellungnahme
- Gerichtstermin
- Urteil
Prozesskostenhilfe (PKH)
Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, solltest du unbedingt Prozesskostenhilfe beantragen.
Die Voraussetzungen für die Gewährung der PKH sind:
- geringe Einkünfte
- keine mutwillige Rechtsverteidigung
- gewisse Erfolgsaussichten
Die gesetzliche Grundlage findest du im §§ 114 ff. ZPO
Klageabweisung
Wenn die Kündigung unwirksam ist, wird die Klage abgewiesen.
Gründe für eine Klageabweisung bei Räumungen
- Kündigung ist unwirksam
Häufigster Grund. Etwa weil Formvorschriften nicht eingehalten wurden, die Begründung fehlt oder die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist (z. B. bei Härtefall, Eigenbedarf). - Kündigungsfrist nicht eingehalten
Wenn der Vermieter zu früh klagt oder die gesetzliche bzw. vertragliche Frist falsch berechnet wurde. - Kein berechtigtes Interesse des Vermieters
Bei einer ordentlichen Kündigungen muss ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegen. Fehlt dieser oder ist er nicht ausreichend belegt, scheitert die Klage. - Härtefall nach § 574 BGB
Wenn der Mieter erfolgreich Widerspruch einlegt und nachweist, dass der Auszug eine unzumutbare Härte darstellen würde (z. B. schwere Krankheit, hohes Alter, fehlende Ersatzwohnung). - Formfehler im Verfahren
Etwa fehlende Vollmachten, falsche Parteibezeichnung, unklare Anträge oder unzureichende Darlegung des Sachverhalts. - Rückstände wurden ausgeglichen
Bei fristlosen Kündigungen wegen Mietrückständen kann die Klage scheitern, wenn der Mieter rechtzeitig nachzahlt (sogenannte „Schonfristzahlung“). - Kein Besitzrecht des Vermieters nachgewiesen
Wenn unklar ist, ob der Kläger überhaupt Eigentümer oder berechtigter Vermieter ist.
Ganz wichtig: Verteidigungsanzeige
Bei der Verteidigungsanzeige hast du eine Frist von 2 Wochen !!!
Du musst dem Gericht mitteilen, dass Du gewillt bist Dich zu verteidigen.
Wenn Du innerhalb dieser Frist nicht reagierst, droht ein Versäumnisurteil.
Das bedeutet:
- Du verlierst automatisch den Prozess
- ohne inhaltliche Prüfung
- mit zusätzlichen Kosten für Dich
Die gesetzliche Grundlage findest du im §§ 276, 331 ZPO
Klageerwiderung – Deine Stellungnahme
Nach der Verteidigungsanzeige setzt das Gericht eine Frist (meist ebenso von 2 Wochen) zur schriftlichen Stellungnahme.
Hier kannst Du vorbringen:
- Fehler in der Kündigung
- falsche Berechnung der Mietrückstände
- erfolgte Zahlungen
- Härtegründe
- Sozialklausel
- Schonfristzahlung
Wichtig: Je früher Du reagierst, desto besser.
Schonfrist-Heilung bei fristloser Kündigung
Wenn die Kündigung wegen Mietrückstand erfolgt ist, kannst du die fristlose Kündigung heilen, wenn Du:
- alle Rückstände
- innerhalb von 2 Monaten
- nach Zustellung der Räumungsklage
vollständig bezahlst.
Die gesetzliche Grundlage findest du im § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
Aber: Diese Möglichkeit gilt nur einmal innerhalb von 2 Jahren.
Fazit
Eine Räumungsklage bedeutet, dass die Situation ernst ist. Aber sie ist noch nicht aussichtslos.
Du hast:
- Verteidigungsrechte
- Heilungsmöglichkeiten
- Fristen
- soziale Schutzrechte
Wichtig ist jetzt, dass du weiterhin handelst, reagierst und die entsprechende Hilfe holst.