Unterhaltsvorschuss – Wenn das Jugendamt einspringt
Es kann vorkommen, dass ein Elternteil keinen Unterhalt für sein Kind zahlt. Dann steht der andere Elternteil ohne Geld da. Damit das Kind trotzdem versorgt ist, gibt es in Deutschland den sogenannten Unterhaltsvorschuss (UVG).
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist Geld vom Staat für Kinder, wenn ein Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt. Das Geld vom Unterhaltsvorschuss kommt vom Jugendamt. Das Jugendamt sorgt so dafür, dass das Kind nicht ohne Unterstützung bleibt und seine Existenz sichern kann.
Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?
Ein Kind kann Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn:
- es jünger als 18 Jahre ist,
- es bei einem Elternteil in Deutschland lebt,
- der andere Elternteil gar keinen, zu wenig oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.
Wenn das Kind älter als 12 Jahre ist:
Dann gibt es zusätzliche Regeln. Das Kind kann Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn:
- es kein Bürgergeld braucht, oder
- es Bürgergeld bekommt, aber mindestens 600 Euro brutto im Monat eigenes Einkommen hat.
Wo stelle ich den Antrag für Unterhaltsvorschuss?
Den Antrag stellst du beim Jugendamt. Du brauchst Unterlagen wie eine Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und Nachweise, dass aktuell kein oder sehr geringer Unterhalt gezahlt wird. Bei Antragsstellung musst du den Namen des Vaters angeben.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt, wovon das Kindergeld abgezogen wird.
Beispiel (Stand 2025):
- 0 bis 5 Jahre: 227 Euro monatlich
- 6 bis 11 Jahre: 299 Euro monatlich
- 12 bis 17 Jahre: 394 Euro monatlich
(Diese Beträge ändern sich regelmäßig.)
Das Bürgergeld und der Unterhalts-Vorschuss
Das Jobcenter fordert den Elternteil auf, bei dem das Kind lebt und kein Unterhalt gezahlt wird, einen Antrag beim Jugendamt auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Der Unterhaltsvorschuss wird dann auf das Bürgergeld voll angerechnet.
Unterhaltsschulden beim Jugendamt
Wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuss zahlt, heißt das nicht, dass du keinen Unterhalt mehr leisten musst. Das Jugendamt springt nur vorübergehend ein, bis du wieder Leistungsfähig bist, damit dein Kind Geld bekommt. Das Jugendamt fordert das Geld später von dem Elternteil zurück, der eigentlich hätte zahlen müssen. Derjenige hat dann Unterhaltsschulden beim Jugendamt, welche 30 Jahre lang gepfändet werden können.
Wie kannst du Unterhaltsschulden beim Jugendamt regeln?
- Kontakt aufnehmen
– Sprich mit dem Jugendamt, erkläre warum du aktuell keinen oder weniger Unterhalt zahlen kannst. Und gib einen Ausblick, wie du versuchst wieder zahlungsfähig zu werden. - Regelmäßig laufenden Unterhalt zahlen
– Damit nicht noch mehr Unterhaltsschulden entstehen, zahle zuerst wieder den laufenden Unterhalt. - Ratenzahlung vereinbaren
– Du kannst mit dem Jugendamt Ratenzahlungen auf den rückständigen Unterhaltsvorschuss vereinbaren. - Einkommen offenlegen
– Das Jugendamt prüft, wie viel du wirklich zahlen kannst. Wenn du Bürgergeld oder Sozialleistungen bekommst, lege dein Bescheid vor.
Was sind die Folgen, wenn du nicht zahlst?
- Lohn- oder Kontenpfändung
- Gerichtlicher Titel: Das Jugendamt kann nicht bezahlten Unterhalt bis zu 30 Jahre lang eintreiben.
- Schufa-Eintrag
- In harten Fällen gibt es auch Strafen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB)
Wo können überall Schulden aus dem Unterhaltsvorschuss entstehen?
Wenn du wissen möchtest, wie hoch deine aktuellen Unterhaltsschulden beim Jugendamt sind, solltest du bei folgenden Stellen nachfragen:
- Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt
- Beistandschaft beim Jugendamt
- Landesamt für Finanzen
Sobald du diese Stellen angeschrieben hast, bekommst du einen guten und vollständigen Überblick über deine Unterhaltsschulden.
Unterhaltsvorschuss im Kontext von Pfändbarkeit und Insolvenz
Pfändbarkeit
Die Schulden aus dem Unterhaltsvorschuss sind per Bescheid tituliert und somit 30 Jahre lang gegen den Unterhaltsverpflichteten durch Pfändung eintreibbar.
Insolvenz
Eine Forderung aus Unterhaltsvorschuss kann als deliktische Handlung gelten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil vorsätzlich und pflichtwidrig keinen Unterhalt zahlt. Das bedeutet: Die Person hätte zahlen können, tut es aber absichtlich nicht – und fügt dem Kind dadurch einen finanziellen Schaden zu.
Pflichtwidriges Verhalten kann zum Beispiel sein:
- der Elternteil zahlt absichtlich nicht, obwohl er zahlen könnte
- er verschweigt Einkommen, um Unterhalt zu vermeiden
- er verhindert bewusst, dass das Kind Geld bekommt
- er bemüht sich nicht ausreichend, eine Arbeit zu finden, obwohl er arbeiten könnte
Ob wirklich eine deliktische Handlung vorliegt, wird immer im Einzelfall geprüft. Nur wenn Vorsatz und Pflichtverletzung klar nachgewiesen werden, kann die Forderung als deliktisch eingestuft werden – und wäre dann z. B. nicht von einer Insolvenz befreit.
Fazit
Der Unterhaltsvorschuss sorgt dafür, dass Kinder ihr Geld bekommen – auch wenn ein Elternteil nicht zahlt. Aber: Das Jugendamt springt nur vorübergehend ein. Die Schulden gehen nicht verloren. Du musst sie später dem Jugendamt zurückzahlen.
Darum gilt:
Zahle den Unterhalt regelmäßig. Wenn es Probleme gibt: Suche das Gespräch mit dem Jugendamt und vereinbare Rückzahlungsraten. Wenn du gar nicht zahlen kannst, suche eine Schuldnerberatungsstelle auf.