Einkommenspfändung

Pfändung

Was ist eine Lohnpfändung?

Bei einer Lohnpfändung wird ein Teil deines Gehalts direkt vom Arbeitgeber einbehalten.
Das Geld geht nicht mehr an dich, sondern an den Gläubiger – also an die Person oder Firma, bei der du Schulden hast.

Eine Lohnpfändung passiert, wenn du Schulden nicht bezahlst und der Gläubiger vor Gericht eine Pfändung beantragt hat.


Wie entsteht eine Lohnpfändung?

  1. Du hast Schulden, die du nicht bezahlst.
  2. Der Gläubiger bekommt einen gerichtlichen Titel (z. B. Vollstreckungsbescheid).
  3. Der Gläubiger beantragt eine Lohnpfändung beim Vollstreckungsgericht.
  4. Dein Arbeitgeber bekommt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
  5. Der Arbeitgeber muss nun einen Teil deines Lohns direkt an den Gläubiger überweisen.

Wie kann man eine Lohnpfändung vermeiden?

Du kannst eine Lohnpfändung vermeiden, wenn du:

  • Deine Schulden rechtzeitig bezahlst
  • Mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung oder Vergleich vereinbarst
  • Eine Schuldnerberatung aufsuchst und dich professionell beraten lässt
  • Auf eine Pfändungsschutzmaßnahme achtest, wie z. B. das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Was ist eine Drittschuldnererklärung?

Wenn der Arbeitgeber Post vom Gericht bekommt, muss er eine Drittschuldner-Erklärung abgeben. Darin steht:

  • Ob du bei ihm arbeitest
  • Wie viel du verdienst
  • Ob bereits andere Pfändungen vorliegen
  • Ob es etwas gibt, das die Pfändung verhindert

Diese Erklärung muss der Arbeitgeber schriftlich abgeben. Er wird dadurch verpflichtet, das pfändbare Gehalt an den Gläubiger zu überweisen.


Was ist bei einer Lohnpfändung zu tun?

Wenn du von einer Lohnpfändung betroffen bist, solltest du:

  1. Ruhe bewahren – du bist nicht allein, das passiert vielen.
  2. Mit deinem Arbeitgeber offen sprechen.
    Du musst dich nicht schämen – es ist seine gesetzliche Pflicht, die Pfändung umzusetzen.
  3. Zur Schuldnerberatung gehen – sie hilft kostenlos und anonym.
  4. Prüfen lassen, ob die Pfändung korrekt ist.
    Manchmal sind Fehler drin – zum Beispiel beim pfändbaren Betrag.
  5. Schutz beantragen, wenn du unter dem Existenzminimum lebst.

Wie gehe ich mit der Situation beim Arbeitgeber um?

  • Sprich offen mit deinem Arbeitgeber oder der Lohnbuchhaltung.
  • Du musst keine Details über deine Schulden nennen, aber es hilft, wenn du kooperativ bist.
  • Dein Arbeitgeber darf nicht kündigen, nur weil du eine Pfändung hast.
    Das wäre verboten (Kündigungsschutz).

Wichtig: Dein Chef muss deine Situation vertraulich behandeln.


Wie wird der pfändbare Teil des Lohns berechnet?

Der pfändbare Teil richtet sich nach:

  • Nettoeinkommen (also nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben)
  • Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen (z. B. Kinder, Ehepartner)

Es gibt eine Pfändungstabelle, die genau zeigt, wie viel Geld gepfändet werden darf.

Beispiel (Stand 2025, gerundet):

  • Bis ca. 1.560 € netto ist nichts pfändbar.
  • Verdient man mehr, wird ein Teil gepfändet.
  • Je mehr Unterhaltspflichten, desto weniger wird gepfändet.

Du kannst die genaue Höhe online im Pfändungsrechner ausrechnen lassen oder bei einer Schuldnerberatung nachfragen.


Welche Lohn-Bestandteile sind pfändungsfrei?

Nicht alles darf gepfändet werden.
Diese Lohnbestandteile sind in der Regel geschützt:

Pfändungsfrei sind z. B.:

  • Kindergeld
  • Weihnachtsgeld (bis zu 780 €)
  • Aufwandsentschädigungen (z. B. für Pflege oder Ehrenamt)
  • Spesen oder Reisekosten-Erstattungen
  • Urlaubsgeld (unter bestimmten Bedingungen)
  • bestimmte Zulagen (z. B. für Nachtschicht, Gefahrenzulage)

Wichtig: Es kommt auf den Einzelfall an. Im Zweifel: Schuldnerberatung fragen.


Fazit

Eine Lohnpfändung ist ernst – aber kein Weltuntergang.
Sie zeigt, dass Schulden zu groß geworden sind. Aber es gibt Wege, damit umzugehen:

  • Früh handeln
  • Offen mit dem Arbeitgeber sprechen
  • Beratung einholen
  • Rechte kennen (z. B. pfändungsfreie Beträge)

Du hast das Recht auf ein Leben über dem Existenzminimum.
Und du kannst die Situation wieder in den Griff bekommen – Schritt für Schritt.