Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto, kurz für Pfändungsschutzkonto, ist ein spezielles Konto bei deiner Bank. Es schützt einen Teil deines Geldes, wenn du Schulden hast. Normalerweise kann ein Gläubiger – also jemand, dem du Geld schuldest – dein Konto pfänden. Ohne P-Konto würde die Bank dein Geld direkt an den Gläubiger weitergeben – und du stehst ohne Geld da. Auch Leistungen vom Staat – wie Bürgergeld oder Kindergeld – sind nicht sicher.
Mit der Umwandlung deines Kontos in ein P-Konto ist jedoch ein Teil deines Geldes geschützt. Du darfst einen bestimmten Betrag behalten und für deine persönlichen Dinge (wie Miete, Essen, Strom u.a.) ausgeben. So sorgt das P-Konto dafür, dass du trotz Schulden deine Grundversorgung sichern kannst.
Mit einem P-Konto bleibt dir jeden Monat mindestens 1.560 Euro – Stand 2025. Wenn du Kinder hast oder Unterhalt zahlst, kann der geschützte Betrag auf dem Konto erhöht werden. Die dafür benötigte P-Kontenbescheinigung erhältst du in aller Regel kostenlos. Du kannst diese bei allen Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände (Diakonie, AWO, Caritas) abholen.
Wer darf ein P-Konto haben?
-
- Du darfst ein P-Konto haben – egal, wie viel Geld oder Schulden du hast.
-
- Aber: Du darfst nur ein P-Konto haben.
-
- Ein gemeinsames Konto mit einer anderen Person kann nicht ein P-Konto sein. → Jeder braucht ein eigenes Konto.
Wie bekommst Du ein P-Konto?
-
- Geh zu deiner Bank.
- Sag: „Ich möchte mein Konto heute in ein P-Konto umwandeln.“
- Bei Onlinekonten findest du einen Vordruck zur Umwandlung in ein P-Konto in der App oder am PC.
- Die Bank muss das machen – sie darf nicht „Nein“ sagen. Du hast ein Recht drauf!
- Wenn dein Konto schon gepfändet ist, muss die Bank das P-Konto innerhalb von 4 Tagen einrichten.
Merke: Auch wenn dein Konto im Minus ist, darfst du es in ein P-Konto umwandeln.
Achtung: Unterschreibe keine Ratenrückzahlungsvereinbarung auf den Minusbetrag bei deiner Bank, als Bedingung für den Erhalt eines P-Kontos. Die Bank muss dir bedingungslos ein P-Konto zur Verfügung stellen, auch wenn dein Konto im Minus ist.
Was brauchst Du dafür?
-
- Für die Beantragung eines P-Kontos genügt ein formloser Antrag bei der Bank.
- Wenn dein Konto nun ein P-Konto ist, hast du automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag von 1560 € zur Verfügung.
-
- Du kannst mehr als den Grundfreibetrag schützen lassen, wenn du Unterhaltsverpflichtungen hast oder Gelder von Dritten entgegennimmst (Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe). Unterhaltsverpflichtungen sind dann vorhanden, wenn du verheiratet bist oder Kinder hast. Die dafür benötigte P-Kontenbescheinigung bekommst du vom Jobcenter oder von den Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas).
Was passiert bei einer Pfändung?
Ohne P-Konto:
-
- Die Bank sperrt dein Konto.
-
- Du bekommst kein Geld mehr, bis der geschuldete Betrag bezahlt ist.
-
- Daueraufträge und Lastschriften funktionieren nicht mehr.
-
- Dein Geld wird nun von der Bank separiert / geblockt und nach vier Wochen an den pfändenden Gläubiger überwiesen. (Lösung: Das ist nun genau der Zeitrahmen, der dir nach Pfändungseingang zur Verfügung steht, um über die Beantragung des P-Kontos dein Geld zu schützen. Mach schnell einen Termin bei der Bank aus, wandle dein Konto in ein P-Konto um und hole dir bei einem Wohlfahrtsverband eine P-Kontenbescheinigung)
Mit P-Konto:
-
- Du darfst den geschützten Betrag behalten.
-
- Du kannst weiter Geld abheben und Rechnungen bezahlen.
- Prüfe ob dein Freibetrag auf dem P-Konto aktuell ist. Hier sind alle Unterhaltspflichten und eingehende Leistungen ( Kinderzuschlag, Kindergeld, Pflegegeld u.v.m) zu aktualisieren. Mehr hierzu findest du unter dem Punkt der P-Kontenbescheinigung.
Ist sparen auf dem P-Konto möglich?
Wenn du bis zum Monatsende das geschützte Geld nicht abhebst oder überweist, passiert Folgendes:
-
Das Geld wird nicht automatisch gepfändet.
-
Es wird bis zu 3 Monate immer in den nächsten Monat mit übertragen.
-
In diesen 3 Monaten kannst du das Geld zusätzlich zum geschützten Betrag abheben oder überweisen.
-
Im 3. Monat musst du das übertragene Geld mindestens einmal ausgegeben haben.
-
Danach wird die Bank das Geld an die Gläubiger überweisen.
Hier ein Beispiel: Im Mai nutzt du nur 1.000 € von deinem Freibetrag von 1560 € Euro. Dann darfst du im Juni 560 € mehr behalten – also 1.560 € + 500 € = 2.000 €.
Wichtig: Wenn du das gesparte Geld nach drei Monaten nicht ausgibst, darf es gepfändet werden – also von deinen Gläubigern genommen werden.
Tipp: Diese Regel ist etwas kompliziert. Es ist einfacher das gesamte geschützte Geld am Monatsende abzuheben. Eventuell lässt du 10 Euro stehen, für die eventuelle Kontoführungsgebühren.
Informationen über dein P-Konto bei der SCHUFA
Wenn du ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) hast, darf deine Bank bestimmte Informationen an die SCHUFA weitergeben. Das steht so im Gesetz.
Die Bank kann melden:
-
wenn du ein P-Konto einrichtest
-
wenn du das P-Konto wieder löschst
-
wenn du das P-Konto widerrufst (also zurücknimmst)
Wenn du dein normales Konto in ein P-Konto umwandeln willst, darf die Bank bei der SCHUFA nachfragen, ob du schon bei einer anderen Bank ein P-Konto hast?
Warum macht man das? Damit niemand mehrere P-Konten gleichzeitig hat – das ist nämlich nicht erlaubt.
Wichtige Hinweise für Dich
-
- Das P-Konto kostet nicht mehr als ein normales Konto.
-
- Es ist ein Einzelkonto – kein Gemeinschaftskonto.
- Du darfst nur ein P-Konto nutzen.
- Ein P-Konto ist immer ein Guthaben-Konto. Du darfst dein Konto nicht überziehen – also kein Minus machen.
- Sobald die Bank für dich ein P-Konto eröffnet, wird dies der Schufa gemeldet.
-
- Wenn du das P-Konto nicht mehr brauchst, kannst du es wieder in ein normales Konto umwandeln.
Fazit
Ein P-Konto hilft dir, wenn du Schulden hast. Es schützt einen Teil deines Geldes vor Pfändung. So kannst du weiter leben, bezahlen und planen – auch wenn du gerade finanzielle Probleme hast. Wenn du unsicher bist, sprich mit deiner Bank oder einer Schuldnerberatung.