Außergerichtlicher Einigungsversuch

Was ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch?

Wenn ein Mensch so viele Schulden hat, dass er sie nicht mehr bezahlen kann, möchte er oft eine Privat-Insolvenz machen. Das Ziel ist es, nach einiger Zeit wieder schuldenfrei zu sein.

Bevor man aber zum Gericht gehen darf, schreibt das Gesetz eine wichtige Regel vor: Man muss zuerst versuchen, sich mit seinen Gläubigern (den Personen oder Firmen, denen man Geld schuldet) ohne Gericht zu einigen.

Das nennt man den außergerichtlichen Einigungsversuch (aEv).

Warum muss man einen aEv machen?

Das Gesetz möchte, dass die Gerichte entlastet werden. Wenn man sich auch ohne Richter einig wird, spart das Zeit und Geld. Erst wenn dieser Versuch scheitert, erlaubt das Gericht den nächsten Schritt (das Insolvenzverfahren).

In der Insolvenzordnung (InsO) ist festgelegt, dass du den Versuch einer außergerichtlichen Einigung nachweisen musst, bevor du ein Insolvenzverfahren beantragen kannst. Das bedeutet, du musst zusammen mit einer geeigneten Stelle, beispielsweise der Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt, einen Plan für deine Gläubiger ausarbeiten, wie du deine Schulden begleichen möchtest. Dieser Plan muss die Einkommens- und Vermögensverhältnisse in Bezug zu deinen Unterhaltspflichten berücksichtigen, so dass alle Gläubiger miteinander fair behandelt werden.

Wenn der Einigungsversuch erfolgreich ist und alle Gläubiger zustimmen, kannst du das Insolvenzverfahren vermeiden und deine Schulden begleichen.

Wie funktioniert der außergerichtliche Einigungsversuch?

Der Ablauf ist meistens so:

1. Hilfe suchen

Diesen Versuch darf man meistens nicht allein machen: Der aEv basiert auf einen Zahlungsplan und bestimmten Regeln. Man braucht eine „geeignete Stelle“. Das sind zum Beispiel:

  • Anerkannte Schuldnerberatungen (von der Stadt oder Organisationen wie der Caritas & Diakonie).
  • Rechtsanwälte.
  • Steuerberater.

2. Die Liste der Schulden

Man schreibt gemeinsam mit dem Berater auf:

  • Wem schulde ich Geld?
  • Wie viel Geld ist es insgesamt?
  • Wie viel Geld verdiene ich und was besitze ich?
  • Wieviel Unterhaltsverpflichtungen sind zu berücksichtigen. 

3. Der Schuldenbereinigungsplan

Man macht den Gläubigern ein Angebot. Man sagt zum Beispiel: „Ich kann nicht alles bezahlen. Aber ich zahle euch jeden Monat einen kleinen Teil von meinem Lohn für die nächsten Jahre. Den Rest erlasst ihr mir bitte.“ 

Der Ablauf: 

  1. Schuldenbereinigungsplan erstellen:
    Du musst einen Plan aufstellen, wie du deine Schulden begleichen willst. In diesem Plan solltest du deine Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Die Gläubiger müssen sehen, wie viel Geld du zur Verfügung hast, welche Unterhaltspflichten bestehen und ob du in der Lage bist, einen Teil deiner Schulden zu zahlen.
  2. Verhandlungen mit den Gläubigern:
    Der Plan wird den Gläubigern vorgeschlagen. Du bietest ihnen entweder eine Einmalzahlung oder eine Ratenzahlung an. Der Vorschlag muss fair und realistisch sein.
  3. Verzicht auf Zinsen und Kosten:
    Manchmal können Gläubiger bereit sein, auf Zinsen oder zusätzliche Kosten zu verzichten, um die Schulden schneller zu begleichen. Dies hängt davon ab, wie realistisch dein Vorschlag für die Gläubiger ist.

Der aEv basiert auf einen ausgearbeiteten Zahlungsplan und bestimmten Regeln für die Zusammenarbeit mit den Gläubigern. 

4. Die Antwort der Gläubiger

Die Gläubiger bekommen diesen Plan per Post. Sie können nun:

  • Zustimmen: Wenn alle einverstanden sind, ist der Plan gültig. Man muss keine Insolvenz anmelden, sondern zahlt einfach den Plan ab.
  • Ablehnen: Wenn auch nur ein einziger Gläubiger „Nein“ sagt oder sich gar nicht meldet, ist der Versuch gescheitert.
  • Keine Rückmeldung: Wenn die Gläubiger sich nicht zurückmelden, wird dies als  Ablehnung gewertet. 

Vor- und Nachteile des aEv

Vorteile

  • Keine Gerichtskosten: Man spart sich die Gebühren für das Insolvenzverfahren.
  • Privatsphäre: Es gibt keine öffentliche Bekanntmachung im Internet.
  • Schneller fertig: Wenn der Plan klappt, ist man oft schneller schuldenfrei als durch eine Insolvenz.

Nachteile

  • Schwierig: Oft lehnen Banken oder Ämter den Plan ab, weil sie mehr Geld wollen.
  • Zeitaufwand: Die Vorbereitung und das Warten auf Antworten dauern oft mehrere Wochen & Monate.

Was passiert, wenn der aEv scheitert?

Nach einem gescheiterten aEv, kannst du in Absprache mit der Schuldnerberatung / dem Anwalt ein verbessertes Angebot deinen Gläubigern unterbreiten. Wenn der Einigungsversuch jedoch scheitert und du kein verbessertes Angebot vorlegen kannst, stellt die geeignete Stelle (Anwalt / Schuldnerberatung) eine Bescheinigung aus. Das ist ein wichtiges Dokument. Es beweist dem Gericht: „Wir haben es versucht, aber es hat nicht funktioniert.“ Die Bescheinigung ist dann Teil eines möglich folgenden Insolvenzantrages (2/2A des Insolvenzantrages).

Erst mit diesem Papier kann man beim Insolvenzgericht den Antrag auf Privat-Insolvenz stellen.

Das Insolvenzverfahren wird dann von einem Gericht durchgeführt und dauert in der Regel 3 bis 6 Jahre. Während dieser Zeit musst du einen Teil deiner Schulden zurückzahlen, wenn du pfändbar bist, aber am Ende des Verfahrens werden dir die restlichen Schulden erlassen

Was passiert, wenn der aEv gelingt?

Der außergerichtliche Einigungsversuch kann auf zwei Wegen Zustande kommen:

100% Zustimmung

  • Wenn 100% der Gläubiger deinen Plan zustimmen, stellst du gemäß dem im Plan gewählten Zahlungszeitpunkten ( Achtung mögliche Sonderzahlungen / Einmalzahlungen) einen Dauerauftrag für deine Raten ein und überweist das Geld an deine Gläubiger . 

Mehrheiten

  • Bei Kopf- & Summenmehrheit: Wenn du über deinen Plan eine Kopf- und Summenmehrheit erreicht hast, kannst du eine sogenannte gerichtliche Zustimmungsersetzung, für einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, bei Gericht beantragen. Das geschieht in Verbindung mit einen vollständig ausgefüllten Insolvenzantrag. Das Gericht schreibt nun nochmals alle Gläubiger an (keine Rückmeldungen sind nun als Zustimmung zu werten), wo es bei wiederholter Kopf- und Summenmehrheit die Zustimmungsersetzung beschließt. Du stellst nun einen Dauerauftrag bei deiner Bank zur Zahlung deiner Raten an die Gläubiger ein. 

Vorteile eines erfolgreichen Einigungsversuchs

  • Kein Insolvenzverfahren nötig: Wenn der Einigungsversuch gelingt, kannst du das Insolvenzverfahren vermeiden.
  • Kein SCHUFA-Eintrag: Ein Einigungsversuch führt nicht zu einem SCHUFA-Eintrag, während das Insolvenzverfahren das Gegenteil bewirken kann.
  • Kein Gericht: Der Einigungsversuch ist unbürokratisch und vermeidet die Notwendigkeit eines Gerichtsverfahrens.
  • Keine zusätzlichen Kosten: Du musst keine Gerichtskosten oder Kosten für einen Treuhänder zahlen, wie es bei der Privatinsolvenz der Fall wäre

Wichtige Tipps für Betroffene

  • Nichts verschweigen: Man muss alle Gläubiger angeben. Vergisst man jemanden absichtlich, kann das später Probleme bereiten.
  • Geduld haben: Es dauert oft Wochen, bis alle Banken und Firmen geantwortet haben.
  • Eigeninitiative: Sprich mit der Beratungsstelle ab, ob du nach einer gewissen Zeit en Gläubiger anrufst und nach seiner Stellungsnahme bittest. 
  • Post öffnen: Normalerweise wird das Antwortschreiben an die entsprechende Schuldnerberatungsstelle oder den Anwalt weitergeleitet. Jedoch ist es hilfreich, den eigenen Postkasten zu kontrollieren und mögliche Gläubigerschreiben an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten.  

Merke: Der außergerichtliche Einigungsversuch ist kein Hindernis, sondern eine Chance. Selbst wenn er scheitert, ist er der notwendige Schlüssel, um danach die staatliche Hilfe (Insolvenz) zu bekommen.

Fazit

Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist eine gute Möglichkeit, deine Schulden ohne Insolvenz zu begleichen. Du solltest frühzeitig eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um zu prüfen, ob dieser Weg für dich möglich ist. Wenn der Versuch erfolgreich ist, kannst du deine Schulden in einem geregelten Rahmen abbezahlen und die Belastungen eines Insolvenzverfahrens vermeiden.

Wenn der Einigungsversuch scheitert, bleibt dir immer noch der Weg der Privatinsolvenz, aber der außergerichtliche Einigungsversuch ist oft der schnellere und weniger belastende Weg.