Schulden beim Finanzamt: Was tun bei Steuerschulden?

Steuern gehören in Deutschland zum Alltag – egal ob du angestellt bist, selbstständig arbeitest oder ein Unternehmen führst. Doch nicht immer läuft es finanziell nach Plan. Sinkende Einnahmen, unerwartete Ausgaben oder Nachzahlungen vom Finanzamt können schnell dazu führen, dass offene Steuerbeträge zur Belastung werden. Wichtig ist: Du musst in so einer Situation nicht untätig bleiben. Es gibt mehrere legale Wege, wie du reagieren kannst und welche Möglichkeiten das Finanzamt zur Entlastung anbietet. In diesem Artikel erfährst du, welche Optionen es gibt und wie du sinnvoll vorgehst, wenn Steuerschulden zum Problem werden.

Warum hast du Steuerschulden?

Es gibt viele Gründe, warum du Steuerschulden haben könntest. Hier sind die sechs häufigsten Gründe:

  1. Vorauszahlungen nicht pünktlich gezahlt
    Wenn du keine regelmäßigen Vorauszahlungen gemacht hast, können schnell hohe Nachzahlungen kommen.
  2. Umsätze höher als erwartet
    Vielleicht hast du deine Umsätze zu niedrig angegeben. Dann musst du nachzahlen, was die Steuerlast erhöht.
  3. Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben
    Wenn du den Abgabetermin für die Steuererklärung verpasst, kann das zu Nachzahlungen und Strafen führen.
  4. Steuerschätzung vom Finanzamt
    Wenn du keine Steuererklärung abgegeben hast, kann das Finanzamt deine Steuer schätzen. Das führt manchmal zu einer höheren Nachzahlung.
  5. Keine Steuerrücklagen gebildet
    Wenn du keine Rücklagen für Steuern gebildet hast, kann das zu einem großen Problem werden, wenn plötzlich Nachzahlungen anstehen.
  6. Betriebsprüfung
    Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung macht, kann es auch Nachzahlungen fordern, wenn Fehler in den Steuererklärungen gefunden werden.

Diese Dinge können dazu führen, dass du neben den laufenden Steuern auch noch Steuerschulden begleichen musst. Besonders bei schwankenden Einnahmen kann das die Finanzen durcheinanderbringen.

Wie kannst du Steuerschulden vermeiden?

Die beste Möglichkeit, Steuerschulden zu verhindern, ist Vorbereitung. Hier sind ein paar Tipps, wie du das machen kannst:

  1. Steuerrücklagen bilden
    Lege regelmäßig 25-35 % deines monatlichen Einkommens auf ein separates Konto. So hast du immer genug Geld für deine Steuern.
  2. Fristen einhalten
    Achte darauf, dass du alle Termine zur Abgabe der Steuererklärung und zur Zahlung der Steuern einhältst. Wenn du mal nicht rechtzeitig zahlen kannst, melde dich beim Finanzamt und frage nach einer Fristverlängerung.
  3. Liquidität planen
    Plane regelmäßig, wie viel Umsatzsteuer du zahlen musst und behalte deine Einnahmen und Ausgaben im Blick. Ein Excel-Tool kann dir dabei helfen.
  4. Vorauszahlungen anpassen
    Falls deine Umsätze schwanken, kannst du das Finanzamt informieren und die Vorauszahlungen anpassen lassen.
  5. Richtige Angaben machen
    Stelle sicher, dass du alle Angaben korrekt machst. Wenn du dir unsicher bist, frage lieber einmal mehr nach, als später Probleme zu bekommen.

Was passiert, wenn du Steuerschulden hast?

Wenn du deine Steuerschulden nicht bezahlst, wird das Finanzamt Maßnahmen ergreifen. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Mahnung per Post
    Zuerst bekommst du eine Mahnung vom Finanzamt, in der du aufgefordert wirst, die Schulden zu bezahlen.
  2. Vollziehungsbeamter kommt
    Wenn du nicht reagierst, kommt ein Vollziehungsbeamter und spricht mit dir persönlich.
  3. Eidesstattliche Versicherung
    Du musst dann möglicherweise eine eidesstattliche Versicherung abgeben, um deine finanzielle Situation genau darzustellen.
  4. Pfändung von Gegenständen
    Das Finanzamt kann deine Sachen pfänden, um das Geld zu bekommen.
  5. Kontopfändung
    Wenn das nicht reicht, kann das Finanzamt auch dein Bankkonto pfänden.
  6. Gewerbeuntersagung
    Das Finanzamt kann sogar dein Gewerbe untersagen, wenn du weiterhin keine Steuern bezahlst.
  7. Drittschuldnererklärung
    In dieser Phase kann das Finanzamt Dritte (z. B. deinen Arbeitgeber) bitten, einen Teil deines Einkommens direkt an das Finanzamt zu zahlen.
  8. Fremdinsolvenz
    Im schlimmsten Fall kann es zu einer Fremdinsolvenz kommen, wenn du die Steuerschulden nicht begleichen kannst.

Was kannst du bei Steuerschulden tun?

Hier sind fünf wichtige Tipps, wie du mit dem Finanzamt sprechen kannst:

Kontaktiere das Finanzamt schnell

Warte nicht zu lange, um das Finanzamt zu informieren. Wenn du merkst, dass du die Schulden nicht rechtzeitig zahlen kannst, melde dich frühzeitig. Das zeigt, dass du kooperieren möchtest.

Schlage eine realistische Stundung vor

Wenn du die Steuerschuld nicht auf einmal bezahlen kannst, schlag dem Finanzamt eine realistische Lösung vor. Eine größere Anzahlung (1/4 des Steuerrückstandes) hilft oft, und den Rest kannst du in Raten zahlen. In der Regel sollte die gesamte Schuld innerhalb von sechs Monaten beglichen sein.

Hole dir Unterstützung

Es kann sehr hilfreich sein, einen Steuerberater zu fragen. Er oder sie weiß, wie man mit dem Finanzamt spricht und hilft dir, die beste Lösung zu finden.

Schreibe alles auf

Wenn du eine Vereinbarung mit dem Finanzamt triffst, halte alles schriftlich fest. Das schützt dich, falls sich der Ansprechpartner ändert oder es später zu Missverständnissen kommt.

Sei ehrlich

Sei immer ehrlich und transparent. Wenn du dem Finanzamt zeigst, dass du an einer Lösung interessiert bist und ehrlich über deine finanzielle Lage sprichst, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass ihr euch einig werdet.

Was ist eine Steuerstundung?

Gemäß § 222 Abgabenordnung kann die Finanzbehörde ihre Ansprüche ganz oder teilweise stunden. Eine Steuerstundung bedeutet, dass du die Zahlung deiner Steuerschulden aufschieben kannst. Das Finanzamt gewährt dir sozusagen einen „Zahlungsaussetzer“ für eine gewisse Zeit, entweder mit einer Ratenzahlung oder einem Zahlungsaufschub. Das hilft dir, wenn du momentan nicht genug Geld hast, um die Steuern pünktlich zu zahlen.

Aber Achtung: Für diesen Aufschub verlangt das Finanzamt Zinsen. Die Stundungszinsen betragen 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr. Je mehr du also aufschiebst, desto mehr Zinsen musst du letztlich zahlen.

Wann kannst du eine Steuerstundung beantragen und wie gehst du vor?

Du kannst eine Steuerstundung beantragen, wenn du aktuell nicht in der Lage bist, deine Steuerschulden zu bezahlen und ein sogenannter Härtefall vorliegt. Das bedeutet, dass deine finanzielle Situation ernsthaft angespannt ist und du keine realistische Möglichkeit hast, die Steuern sofort zu begleichen. Diese Lage musst du dem Finanzamt nachvollziehbar und glaubhaft darlegen.

(Ein typisches Beispiel: Du hattest einen oder mehrere Monate keine oder deutlich geringere Einnahmen, etwa weil Kunden nicht gezahlt haben oder wichtige Aufträge weggefallen sind. Wenn du nachweisen kannst, dass du momentan zahlungsunfähig bist und auch keine anderen Optionen wie einen Kredit hast, kann das Finanzamt einer Steuerstundung zustimmen.)

Typische Härtefälle sind zum Beispiel:

  • Unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, der Verlust eines wichtigen Kunden oder eine Naturkatastrophe
  • Eine akute Existenzgefährdung, weil dir nach der Steuerzahlung nicht genug Geld zum Leben oder für laufende Betriebskosten bleibt

Wichtig: Hast du deine finanzielle Notlage selbst verschuldet, etwa durch übermäßige Privatentnahmen oder schlechtes Management, wird eine Stundung in der Regel abgelehnt.

Weiterhin ist es Stundungsförderlich, wenn Sicherheitsleistungen (wie eine Sicherungshypothek) beim Finanzamt hinterlegt werden können.

Wie beantragst du eine Steuerstundung?

Die Stundung sollte beantragt werden, bevor die Steuerschuld fällig wird, also nach dem Erhalt des Steuerbescheids. Bei Wunsch nach einer Ratenzahlung solltest du die erste Rate vor dem Stundungsantrag ans Finanzamt überweisen – das macht einen guten Eindruck und zeigt das du zahlungswillig bist. Der Antrag auf Steuerstundung muss schriftlich beim Finanzamt erfolgen. Dabei reicht es nicht aus, einfach zu erklären, dass du kein Geld hast. Du musst konkret darstellen, warum du aktuell nicht zahlen kannst, welche Maßnahmen (z.b. Kreditanfragen bei einer Bank) du bereits ergriffen hast und wann du voraussichtlich wieder zahlungsfähig bist. Das Finanzamt erwartet außerdem, dass du zeigst, wie du deine finanzielle Situation langfristig stabilisieren willst.

Dein Antrag sollte enthalten:

  • Deinen Namen bzw. den Namen deines Unternehmens
  • Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • Eine konkrete und glaubhafte Begründung für die Zahlungsunfähigkeit
  • Die betroffenen Steuerarten (z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer)
  • Einen realistischen Tilgungsplan, also wie und in welchen Raten du die Steuerschuld begleichen möchtest
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Bankabsagen hinsichtlich der Bewilligung von Krediten
  • Einkommensnachweise
  • Darlegung: Was geschah mit den Unternehmensgewinnen?
  • Darlegung: Woher kommt das Geld aus der möglichen angestrebten Ratenzahlung?

Beantragst du eine Stundung über einen längeren Zeitraum und für höhere Steuerbeträge, kann das Finanzamt Sicherheiten (Bürgschaft, Hypothek, Grund- oder Rentenschuld) verlangen. Kannst du die Sicherheiten nicht stellen, verzichtet das Finanzamt in vielen Fällen auf die Stundung.

Wichtige Hinweise zur Steuerstundung

  1. Steuerschulden müssen zeitnah beantragt werden: Du solltest deinen Antrag auf Steuerstundung vor dem Fälligkeitstermin stellen. Wenn du die Zahlung versäumst, gibt es Säumniszuschläge von 1 % pro Monat und zusätzlich Zinsen für die Stundung.
  2. Ratenzahlung: Falls du eine Ratenzahlung vereinbarst, stellt das Finanzamt in der Regel die Höhe der Raten und die Zahlungstermine fest, wenn du keinen Tilgungsplan beilegst.
  3. Maximale Dauer: In der Regel wird die Stundung für bis zu 2 Jahre gewährt. Danach kann das Finanzamt die Bedingungen verschärfen.

Was passiert, wenn die Stundung abgelehnt wird?

Wenn dein Antrag auf Steuerstundung abgelehnt wird, musst du dennoch zahlen. Aber keine Panik! Du hast immer noch Möglichkeiten:

  • Ratenzahlung in Verbindung mit einen Vollstreckungsaufschub beantragen (gemäß §258 AO): Falls das Finanzamt mit einer Pfändung droht, kannst du auch einen Vollstreckungsaufschub beantragen. Das bedeutet, dass die Pfändung aufgeschoben wird, bis du in der Lage bist zu zahlen.
  • Aussetzung der Vollziehung: Du kannst auch beantragen, dass die Steuerzahlung aufgeschoben wird, während du Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegst.
  • Herabsetzung der Vorauszahlung: Falls du in Zukunft weniger Einkommen erwartest, kannst du die Vorauszahlungen auf deine Steuern reduzieren lassen.
  • Verwertungsaufschub (gemäß §297 AO): Zeitweilige Einstellung der Pfändung

Wann ist ein Erlass der Steuerschulden möglich?

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, Steuerschulden ganz oder teilweise zu erlassen. Dieser Erlass ist jedoch keine Selbstverständlichkeit und muss vom Finanzamt geprüft werden. Laut Abgabenordnung (§ 227 AO) kann der Erlass erfolgen, wenn die Einziehung der Schulden unbillig wäre, also zum Beispiel, wenn deine finanzielle Situation so schlecht ist, dass du die Steuerschulden nicht mehr begleichen kannst, ohne dabei deine Existenz zu gefährden.

Das bedeutet, dass das Finanzamt in besonderen Fällen entscheidet, ob es dir hilft, und zwar nach einer sogenannten Billigkeitsprüfung. Du kannst den Erlass jedoch nur durch einen Antrag beim Finanzamt erreichen – das Finanzamt wird von sich aus nicht aktiv werden.

Wer kann einen Erlass beantragen?

Eigentlich kann jeder, der Steuerschulden hat, einen Antrag auf Erlass stellen. Allerdings muss dafür ein guter Grund vorliegen. Es muss eine wirtschaftliche Notlage erkennbar sein. Das bedeutet, du musst nachweisen, dass du durch die Steuerschulden in eine Lage geraten bist, in der du deine Existenz gefährdest. Dein Antrag könnte zum Beispiel dann Erfolg haben, wenn du nachweislich unverschuldet in diese Lage geraten bist und es dir finanziell nicht möglich ist, die Schulden zu begleichen.

Ein weiteres Kriterium ist, dass du in der Vergangenheit „Steuerehrlichkeit“ bewiesen hast. Das heißt, du solltest deinen Steuerschulden immer nachgekommen sein, solange du es dir leisten konntest.

Was sollte der Antrag auf Erlass beinhalten?

Wenn du einen Antrag beim Finanzamt stellst, musst du diesen schriftlich einreichen. Du solltest dabei genau erklären, warum du in finanziellen Schwierigkeiten steckst und die Steuerschuld nicht begleichen kannst. Um deine Situation zu belegen, musst du Unterlagen beifügen, die deine finanzielle Notlage verdeutlichen. Das können zum Beispiel folgende Nachweise sein:

  • Deine Einnahmen und Ausgaben
  • Belege, die zeigen, dass du deinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kannst
  • Versuche, einen Kredit aufzunehmen, um die Schulden zu bezahlen (falls vorhanden)

Je detaillierter du deinen Antrag stellst, desto höher sind deine Chancen, dass das Finanzamt deinen Antrag positiv prüft.

Wie wird der Antrag geprüft?

Das Finanzamt muss deinen Antrag sorgfältig prüfen. Dabei werden nicht nur deine Einkünfte berücksichtigt, sondern auch die deines Ehepartners oder Lebenspartners sowie eventuell Einkünfte von Kindern. Es wird überprüft, ob deine Notlage wirklich existiert und ob du die Schulden nicht selbst verschuldet hast. Auch das Verhalten spielt eine Rolle: Wenn du trotz Zahlungsunfähigkeit keine Bemühungen zeigst, deine Situation zu verbessern, wird das Finanzamt deinen Antrag vermutlich ablehnen.

Kommen die Prüfer zu dem Schluss, dass du in einer echten Notlage bist und deine Situation auch unverschuldet entstanden ist, kann das Finanzamt dir entweder die gesamten Schulden erlassen oder einen Teilbetrag davon streichen.

Können auch Zinsen erlassen werden?

Ja, auch die Stundungszinsen oder Säumniszinsen können erlassen oder reduziert werden. Wenn du die eigentlichen Steuerschulden zwar bezahlen kannst, aber mit den Zinsen überfordert bist, kannst du auch einen Antrag auf Erlass der Zinsen stellen. Dieser Antrag muss ebenfalls gut begründet werden, etwa durch Nachweise, dass du aufgrund der Zinsen nicht in der Lage bist, deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Was ist eine Niederschlagung von Steuerschulden?

Im Gegensatz zum Erlass gibt es noch die Möglichkeit der Niederschlagung. Bei einer Niederschlagung verzichtet das Finanzamt darauf, die Steuerschuld weiter einzutreiben, wenn es glaubt, dass dies keinen Erfolg hat. Das bedeutet, das Finanzamt fordert das Geld nicht mehr von dir ein, aber die Schulden bleiben bestehen. Es gibt also keine endgültige Befreiung von den Steuerschulden. Auch eine Niederschlagung kann das Finanzamt wieder rückgängig machen und dich später erneut zur Zahlung auffordern.

Die Niederschlagung wird vom Finanzamt von sich aus geprüft und kann nicht beantragt werden. Sie kommt zum Beispiel in Frage, wenn die Kosten der Eintreibung im Verhältnis zu den Schulden zu hoch sind oder wenn es sicher ist, dass du die Schulden nicht bezahlen kannst.

Diese Verjährungsfristen gelten bei Steuerschulden

Zahlungsverjährung:
Das Finanzamt hat in der Regel 5 Jahre Zeit, um bereits festgesetzte Steuerschulden einzufordern.
Geht es um Straftaten, kann sich diese Frist auf 10 Jahre verlängern.

Festsetzungsverjährung:
Diese Frist beträgt meist 4 Jahre. In dieser Zeit darf das Finanzamt eine Steuererklärung verlangen
oder einen Steuerbescheid ändern.

Strafverfolgungsverjährung:
Bei einfacher Steuerhinterziehung beträgt die Frist 5 Jahre. Bei besonders schweren Fällen kann sie bis zu 10 Jahre betragen. Die Frist kann neu beginnen, wenn zum Beispiel ein Strafverfahren startet
oder ein Gericht tätig wird.

Die Verjährung gilt nur, wenn du in dieser Zeit nichts vom Finanzamt hörst. Schon ein Brief oder eine Mahnung reicht aus, dass die Frist neu beginnt. Weil das Finanzamt regelmäßig schreibt oder Fristen verlängert, verjähren Steuerschulden in der Praxis fast nie. Wenn du Steuerschulden nicht zahlen kannst, ist es besser, frühzeitig Hilfe zu suchen oder mit dem Finanzamt zu sprechen.

Maßgeblich für den Beginn der Verjährung ist grundsätzlich das Jahresende, in dem die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde.

Neben dem steuerlichen Recht kommt bei einer Steuerhinterziehung auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht und hier gelten wiederum eigene Verjährungsregeln. Das heißt, im Strafrecht beträgt die Verfolgungsverjährung meist fünf Jahre, in besonders schweren Fällen ebenfalls bis zu zehn Jahre. Hier startet die Verjährungsfrist nicht zum Jahresende, sondern mit dem Zeitpunkt der Tatbeendigung beziehungsweise mit dem Zugang eines fehlerhaften Steuerbescheids oder dem Zeitpunkt, an dem ein Bescheid bei ordnungsgemäßer Abgabe ergangen wäre.

Was passiert, wenn das Finanzamt deine Steuerschulden vollstreckt?

Wenn du die Steuern nicht bezahlst und auch keine Stundung bekommst, kann das Finanzamt deine Konten pfänden oder eine Lohnpfändung einleiten. Das bedeutet, dass das Finanzamt Geld von deinem Bankkonto oder deinem Gehalt einzieht, um die Steuerschulden zu begleichen.

Pfändet das Finanzamt dein Konto, kannst du bei deiner Bank, hinsichtlich des Pfändungsschutzes, dein Giro-Konto in ein sogenanntes P-Konto umwandeln. Dadurch bleibt ein Teil deines Einkommens unpfändbar.

Stehen dir über deine Unterhaltsverpflichtungen und deinem Einkommen höhere Pfändungsfreibeträge zu, solltest du einen Pfändungsschutzantrag gegenüber dem Amt formulieren. (Musterschreiben). Hinweis: Dieses Musterschreiben dient als Formulierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte passe den Text an Deinen individuellen Fall an und prüfe alle Angaben sorgfältig. Bei Unsicherheiten wende Dich an eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Pfändet das Finanzamt bei deinem Arbeitgeber über eine Lohnpfändung dein Gehalt, kommt die Pfändungstabelle zur Anwendung.

Ist der Lohn und das Gehalt gepfändet, stellst du einen sogenannten Pfändungsschutzantrag zur Quellenfreigabe. Das heißt, da dein Einkommen beim Arbeitgeber schon der Pfändung unterliegt, ist der überwiesene Lohn auf deinem Konto freizustellen. (Musterschreiben). Hinweis: Dieses Musterschreiben dient als Formulierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte passe den Text an Deinen individuellen Fall an und prüfe alle Angaben sorgfältig. Bei Unsicherheiten wende Dich an eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Steuerschulden und Insolvenz

In einer Insolvenz spielen Steuerschulden oft eine große Rolle und Achtung: Die Restschuldbefreiung kann bei Steuerstraftaten gemäß §290 InsO versagt werden.

Wer sich vor Antragsstellung eines Insolvenzverfahren befindet, sollte wissen, dass falsche Angaben gegenüber Behörden oder steuerliche Straftaten erhebliche Auswirkungen haben können. Hierzu der Gesetzestext gemäß §290 InsO Abs.1 Satz 1 & 2 im Wortlaut:

§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung

(1) Die Restschuldbefreiung ist durch Beschluss zu versagen, wenn dies von einem Insolvenzgläubiger, der seine Forderung angemeldet hat, beantragt worden ist und wenn:

  1. der Schuldner in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt worden ist,
  2. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,

Was passiert mit Steuerschulden in der Insolvenz?

Grundsätzlich gilt:

Steuerschulden sind normale Schulden. Sie können über eine Insolvenz erlassen werden.

Das nennt man Restschuldbefreiung (RSB). Nach der Restschuldbefreiung musst du diese Schulden nicht mehr bezahlen.

Wann werden Steuerschulden über eine Insolvenz erlassen?

Deine Steuerschulden sind restschuldbefreit, wenn:

  • die Schulden vor der Insolvenz entstanden sind
  • du keine Steuern absichtlich hinterzogen hast
  • du im Insolvenzverfahren mitwirkst

Das gilt zum Beispiel für:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Steuernachzahlungen

Nach der Restschuldbefreiung sind diese Schulden weg.

Wann werden Steuerschulden NICHT über eine Insolvenz erlassen?

Keine Restschuldbefreiung für Steuerschulden gibt es, wenn:

a) Du Steuern absichtlich hinterzogen hast

Zum Beispiel, du hast:

  • falsche Angaben gemacht
  • Einnahmen verschwiegen
  • oder deine Steuererklärungen absichtlich / mit Vorsatz nicht abgegeben

Diese Schulden bleiben auch nach der Insolvenz bestehen und können durch das Finanzamt eingetrieben werden.

b) Neue Steuerschulden nach der Insolvenzeröffnung entstehen

Zum Beispiel:

  • neue Umsatzsteuer
  • neue Einkommensteuer
  • Lohnsteuer

Diese Steuern musst du immer zahlen, denn sie sind nicht von der Restschuldbefreiuung umfasst.

c) Geldstrafen für Steuerstraftaten vorhanden sind

Diese Schulden werden nicht über eine Insolvenz erlassen und sind nicht restschuldbefreit. Du musst dieses Forderungen abbezahlen.

Wichtige Fristen für eine GmbH für die Antragsstellung einer Insolvenz

Wenn du Geschäftsführer einer GmbH bist, gelten strenge Regeln bezüglich der betrieblichen, finanziellen Situation. Der Geschäftsführer einer GmbH muss bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern – das bedeutet sofort, jedoch spätestens innerhalb von drei Wochen – den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen (Paragraf 15 a Absatz 1 InsO).

Unterschied: GmbH und selbstständige Person

ThemaGmbH(Klein-) Selbstständig
Insolvenzantrag PflichtJaNein
HaftungGeschäftsführerDu selbst
SteuerschuldenGmbHPrivat

Wer hilft dir bei Problemen mit dem Finanzamt?

Wenn du trotz dieser Tipps immer noch Probleme mit dem Finanzamt hast, gibt es verschiedene Stellen, die dir helfen können:

  • Steuerberater: Sie helfen dir bei der Steuererklärung und beraten dich, wie du mit dem Finanzamt verhandelst.
  • Lohnsteuerhilfevereine: Diese sind günstiger als Steuerberater und können dir bei einfachen Steuerfragen helfen.
  • Steueranwälte: Wenn es rechtliche Probleme mit dem Finanzamt gibt, solltest du einen Anwalt für Steuerrecht zu Rate ziehen.

Fazit: Steuerschulden müssen nicht immer bleiben

Wenn du Steuerschulden hast, ist es wichtig, zu handeln. Stelle einen Antrag auf Steuerstundung, wenn du die Steuern nicht auf einmal bezahlen kannst. Dabei musst du dem Finanzamt deine finanzielle Notlage gut erklären und ggf. einen Tilgungsplan vorlegen. Wenn gar keine Zahlungen möglich sind, da du am Existenzminimum lebst, nimm Kontakt mit einer Schuldnerberatungsstelle auf.

Warte nicht zu lange, denn wenn du die Steuerschulden ignorierst, kann es nur teurer werden. Zeige dem Finanzamt, dass du an einer Lösung interessiert bist und Verantwortung übernimmst – das ist der erste Schritt, um deine Schulden zu reduzieren oder im besten Fall ganz loszuwerden.