Weiter Weg zur Arbeit: Du kannst mehr Geld behalten
Wenn dein Lohn gepfändet wird oder du in der Insolvenz bist, darf dir nicht alles Geld weggenommen werden. Ein Teil deines Einkommens ist geschützt.
Das nennt man pfändungsfreier Betrag oder Freibetrag.
Wichtig: Wenn dein Weg zur Arbeit weit ist, kann dein Freibetrag erhöht werden.
Warum ist der Weg zur Arbeit wichtig?
Viele Menschen müssen jeden Tag weit zur Arbeit fahren.
Zum Beispiel:
- mit dem Auto
- mit Bus oder Bahn
Das kostet Geld:
- Benzin
- Tickets
- Auto-Reparaturen
Diese Kosten brauchst du, um arbeiten zu können. Deshalb sagt das Gesetz: Diese Kosten müssen berücksichtigt werden.
Ab wann ist der Weg „weit“?
In der Praxis gilt oft:
Der Weg ist weit, wenn mehr als 20 Kilometer einfache Strecke zwischen dem Zuhause und der Arbeit besteht.
Dann hast du gute Chancen, dass dein Freibetrag erhöht wird.
Was bedeutet ein höherer Freibetrag?
Ein höherer Freibetrag heißt:
- Du darfst mehr von deinem Lohn behalten und es wird weniger gepfändet!
- Du kannst nun regelmäßig deine Fahrt zur Arbeit bezahlen.
- Deine Arbeit bleibt gesichert.
Wer entscheidet über den höheren Freibetrag?
Du musst einen Antrag beim Gericht stellen.
Entweder:
- beim Insolvenzgericht ( Wenn du eine Insolvenz hast)
- oder beim Vollstreckungsgericht ( Wenn du gepfändet wirst)
Das Gericht prüft:
- Wie weit ist dein Arbeitsweg?
- Welche Kosten hast du?
Dann entscheidet das Gericht, ob dein Freibetrag erhöht wird.
Was brauchst du für den Antrag?
Hilfreich sind zum Beispiel:
- eine Bestätigung vom Arbeitgeber
- ein Nachweis über die Entfernung
- Belege über Fahrtkosten (wenn vorhanden)
Du brauchst keinen Anwalt, aber Hilfe von einer Schuldnerberatung
ist oft sehr sinnvoll. Aber du kannst den Antrag auch alleine stellen.
Fazit
Ein weiter Arbeitsweg kann einen direkten Einfluss auf den pfändungsfreien Betrag haben. Wer mehr als 20 Kilometer zur Arbeit pendelt, hat Anspruch auf eine Erhöhung des Freibetrags, um die notwendigen Fahrtkosten abzudecken. Das schützt nicht nur das Einkommen, sondern sichert auch die berufliche Existenz und die Möglichkeit, weiter arbeiten zu können. Betroffene sollten daher beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen und Nachweise über Entfernung und Fahrtkosten einreichen. So lässt sich sicherstellen, dass der pfändbare Betrag realistisch angepasst wird und genug Geld für den Lebensunterhalt und den Arbeitsweg übrig bleibt.