Was ist ein Bußgeld?
Im Alltag kann es passieren, dass du zu schnell fährst, falsch parkst oder dich nicht an eine öffentliche Regel hältst. Wenn du dabei von der Polizei oder dem Ordnungsamt erwischt wirst, musst du ein Bußgeld bezahlen. Ein Bußgeld ist keine freiwillige Zahlung. Es ist eine Strafe vom Staat für kleinere Verstöße gegen Regeln oder Gesetze. So einen Verstoß nennt man auch Ordnungswidrigkeit – aber es ist keine Straftat.
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten:
- Du fährst zu schnell.
- Du parkst falsch.
- Du wirfst Müll in den Park.
- Du fährst ohne Ticket Bus oder Bahn (Schwarzfahren).
- Du hältst dich nicht an Umweltregeln.
Wie hoch ist ein Bußgeld?
- Kleinere Verstöße liegen bei 5–55 Euro. Das nennt man ein Verwarnungsgeld.
- Ab 60 Euro wird ein Bußgeldverfahren daraus. Dann kommen zum Bußgeld auch noch Gebühren & Auslagen hinzu.
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Wenn du gegen eine Regel verstoßen hast, erhältst du einen Bußgeldbescheid. Dabei handelt es sich um einen offiziellen Bescheid der Behörde.
Darin findest du unter anderem:
- eine Beschreibung des Verstoßes
- die Höhe des Bußgeldes
- die Zahlungsfrist – wichtig: unbedingt einhalten
- Hinweise dazu, wie du Einspruch einlegen kannst
Wie kannst du ein Bußgeld bezahlen?
Wichtig ist, dass du die im Bescheid genannte Frist einhältst und den Betrag per Einmalzahlung an die zuständige Behörde überweist. Die Kontodaten sowie dein Aktenzeichen findest du ebenfalls direkt im Bescheid.
Kannst du den Betrag nicht vollständig zahlen, solltest du innerhalb der Frist einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Dieser Antrag geht ebenfalls an die Behörde, die dir das Bußgeld zugestellt hat.
Solltest du überhaupt nicht zahlen können, weil du am Existenzminimum lebst, solltest du das gegenüber der Behörde belegen. Wenn deine Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen ist, darf keine Erzwingungshaft angeordnet werden. Wichtige Nachweise für den Beleg der Zahlungsunfähigkeit sind zum Beispiel:
- der Bürgergeld-Bescheid
- der Sozialhilfe-Bescheid
- eine Bescheinigung über die Vermögensauskunft
- die Unpfändbarkeitsbescheinigung
- eine aktuelle Lohnabrechnung
- die Gläubigerliste
Du musst diese Unterlagen selbst an die Behörde schicken. Sonst weiß sie nicht, dass du nicht zahlen kannst.
Was passiert, wenn du nicht zahlst?
Wenn du ein Bußgeld willentlich nicht bezahlst, entstehen Schulden beim Staat. Das kann folgende Auswirkungen haben:
- Mahnungen und zusätzliche Gebühren
- Pfändung von Konto oder Lohn
- Probleme bei deiner Bonität (Schufa-Eintrag möglich)
- Erzwingungshaft (Gefängnis)
Was ist Erzwingungshaft?
Erzwingungshaft bedeutet: Du kannst ins Gefängnis kommen, wenn du das Bußgeld nicht zahlst, obwohl du es könntest. Ein weiterer Grund für die Haft ist, dass du deine finanzielle Lage gegenüber der Behörde nicht erklärst und diese davon ausgehen muss, das du Geld zum zahlen hast.
Wichtig: Die Erzwingungshaft ist keine Strafe, sondern ein Druck- und Beugemittel. Die Behörde will dich zur Zahlung des Bußgeld zwingen.
Erzwingungshaft darf nur angeordnet werden, wenn:
1. Du das Bußgeld nicht bezahlt hast.
2. Du nicht nachgewiesen hast, dass du kein Geld hast.
3. Du im Bescheid über die Möglichkeit der Haft informiert wurdest.
4. Es keine Hinweise gibt, dass du wirklich zahlungsunfähig bist.
Wie lange dauert die Erzwingungshaft?
- Bis zu 6 Wochen für ein Bußgeld
- Bis zu 12 Wochen, wenn mehrere Bußgelder offen sind
Hinweis: Du kannst die Bußgeld-Schulden nicht „absitzen“. Auch wenn du in Beugehaft warst, musst du das Bußgeld weiterhin bezahlen. Ebenso ist ein „abarbeiten“ des Bußgeldes über Sozialstunden in der Regel nicht möglich.
Verjährung und Niederschlagung
Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 26 Abs. 3 StVG)
Bei Verkehrsgeldbußen gibt es klare Regelungen, wie lange die Behörde Zeit hat, dir einen Bescheid zuzusenden, und wann die Forderung verjährt:
- Frist für die Zustellung des Bescheids:
Die Behörde hat drei Monate Zeit, dir den Bescheid über die Verkehrsgeldbuße zuzusenden. Wenn der Bescheid nicht innerhalb dieser Frist zugestellt wird, verjährt der Verstoß. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn die Frist unterbrochen wird (z. B. durch eine Anhörung oder eine andere Maßnahme), hemmt das die Verjährung. - Beginn der neuen Verjährungsfrist:
Wird der Bescheid erlassen, beginnt eine neue Verjährungsfrist von 6 Monaten. Diese 6 Monate gelten ab dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid zugestellt wurde. - Verjährung der Forderung:
Wenn innerhalb dieser 6 Monate keine weiteren rechtlichen Schritte (z. B. Vollstreckungsmaßnahmen) erfolgen, verjährt die Forderung. Das bedeutet, dass die Behörde dann keine weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung der Geldbuße ergreifen kann.
Diese Regelungen bieten eine gewisse Sicherheit, falls die Behörde mit der Zustellung des Bußgeldbescheids zu spät ist oder keine weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung unternimmt.
Verfolgungsverjährung außerhalb des Verkehrsrechts (§ 31 OWiG)
| Höchstgeldbuße laut Gesetz | Verfolgungsverjährung |
| bis 1.000 € | 6 Monate |
| über 1.000 € bis 2.500 € | 1 Jahr |
| über 2.500 € bis 15.000 € | 2 Jahre |
| über 15.000 € | 3 Jahre |
Vollstreckungsverjährung
Wurde der Bußgeldbescheid bereits bestandskräftig, läuft die Vollstreckungsverjährung, die durch Maßnahmen wie Pfändung oder Zahlungsaufforderung unterbrochen werden kann. Bußgelder unter 1.000 Euro verjähren nach 3 Jahren, über 1.000 Euro nach 5 Jahren.
Nach Ablauf der Vollstreckungsverjährungsfrist darf das Bußgeld nicht mehr eingezogen werden.
Niederschlagung:
In bestimmten Fällen kann die Behörde auch eine Niederschlagung des Bußgeldes veranlassen, sodass die Vollstreckung ausgesetzt wird, aber das Bußgeld bestehen bleibt. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn du dauerhaft zahlungsunfähig bist oder das Bußgeld schon lange besteht. Ein entsprechender Antrag muss bei der Behörde gestellt werden.
Bußgelder und Insolvenz: Wichtige Informationen
Wenn du in finanzielle Schwierigkeiten geraten bist und eine Insolvenz in Erwägung ziehst, ist es wichtig zu wissen, wie Bußgelder im Rahmen des Verfahrens behandelt werden. Hier sind einige entscheidende Punkte, die du beachten solltest:
Bußgelder vor der Insolvenz
Wenn du bereits ein Bußgeld an eine Behörde zahlst, werden zuerst die Kosten und danach das eigentliche Bußgeld verrechnet. Um sicherzustellen, dass nur das Bußgeld und nicht die Nebenkosten gezahlt werden, solltest du auf dem Überweisungsbeleg den Vermerk anbringen:
„Zahlung auf Hauptforderung / Geldbuße.“
Andererseits können die Kosten (Nebenforderungen) wiederum bei der Eröffnung einer Insolvenz der Restschuldbefreiung unterliegen.
Bußgelder im Insolvenzverfahren
- Bußgelder, die vor der Insolvenz entstanden sind, müssen auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Sie gelten als Schuldforderungen und müssen in der Insolvenztabelle aufgeführt werden.
- Auch wenn das Bußgeld verjährt oder niedergeschlagen wurde, sollte es im Insolvenzverfahren nicht unerwähnt bleiben.
- Restschuldbefreiung: Bußgelder werden in der Regel nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen. Du bekommst also keine Restschuldbefreiung für Bußgelder, auch wenn du die Insolvenz durchführst.
- Keine Vollstreckung während der Insolvenz: Bußgelder, die vor der Insolvenz entstanden sind, dürfen während des Verfahrens nicht vollstreckt werden. Das bedeutet, die Behörde kann keine Erzwingungshaft anordnen (§ 89 und § 294 InsO).
- Vollstreckung neuer Bußgelder: Neue Bußgelder, die während der Insolvenz entstehen, können jedoch wie gewohnt vollstreckt werden.
Wichtige Hinweise für den Umgang mit Bußgeldern
- Sofort reagieren: Wenn du einen Bußgeldbescheid erhältst, solltest du sofort reagieren und prüfen, ob der Bescheid korrekt ist. Falls du Zweifel hast, kannst du Einspruch einlegen.
- Pünktlich zahlen oder Ratenzahlung beantragen: Zahle das Bußgeld rechtzeitig, um Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Falls du die Summe nicht auf einmal begleichen kannst, stelle einen Antrag auf Ratenzahlung bei der Behörde.
- Nachweis der Zahlungsunfähigkeit: Wenn du nicht genügend Geld hast, um das Bußgeld zu bezahlen, sende der Behörde deinen Bürgergeld- oder Sozialhilfebescheid zu, um deine Zahlungsunfähigkeit nachzuweisen.
- Schuldnerberatung: Wenn du mit der Situation überfordert bist, hole dir Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle. Diese Beratung ist in der Regel kostenfrei und kann dir bei der Lösung von finanziellen Problemen helfen.
Fazit
Bußgelder für kleinere Verstöße, wie z. B. im Straßenverkehr, können schnell zu einer finanziellen Belastung werden, insbesondere wenn du nicht zahlst. Vermeide zusätzliche Kosten und Erzwingungshaft, indem du entweder das Bußgeld pünktlich zahlst oder eine Ratenzahlung beantragst. Falls du nicht zahlungsfähig bist, sende der Behörde deinen Bürgergeldbescheid / Sozialhilfebescheid zu und suche Unterstützung bei einer Schuldnerberatungsstelle, um deine Finanzen wieder in den Griff zu bekommen.