Geldstrafe

Geldstrafe

Was ist eine Geldstrafe?

Wenn jemand eine Straftat begeht, kann das Gericht eine Geldstrafe verhängen. Eine Geldstrafe ist keine freiwillige Zahlung, sondern eine gerichtliche Sanktion.

Sie wird in Tagessätzen berechnet: Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat und die Höhe eines Tagessatzes nach dem Einkommen der betroffenen Person.

Wie wird die Geldstrafe berechnet?

  • Anzahl der Tagessätze: abhängig vom Tatvorwurf
  • Höhe pro Tagessatz: orientiert sich am Nettoeinkommen
  • Gesamtsumme: Tagessätze × Tagessatzhöhe

Das Gericht sagt beispielhaft: 30 Tagessätze à 20 Euro = 600 Euro Geldstrafe

Wie kannst du eine Geldstrafe bezahlen?

Wenn dir Geld zur Verfügung steht oder du in Vollzeit arbeitest, müssen Geldstrafen beglichen werden. Das kannst du erreichen durch:

  1. Einmalzahlung
    Du kannst den ganzen Betrag auf einmal bezahlen. Nimm dazu die Konto-Informationen die im schriftlichen Bescheid vom Gericht stehen.
  2. Ratenzahlung
    Wenn du nicht genug Geld hast, kannst du beim Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft gemäß § 42 StGB Ratenzahlung beantragen. Du musst dazu deine finanzielle Situation offenlegen. 

Was passiert, wenn du die Geldstrafe nicht zahlen kannst?

Wenn du Bürgergeld oder Grundsicherung beziehst und die Geldstrafe nicht zahlen kannst, ohne deine Existenz zu gefährden, solltest du deinen aktuellen Sozialleistungsbescheid an die Staatsanwaltschaft schicken. Damit weist du deine Zahlungsunfähigkeit nach. Unterlässt du das, kann Erzwingungshaft angeordnet werden.

Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass du nachweislich nicht in der Lage bist, die Geldstrafe zu begleichen, weil keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden sind.


Diese Situation muss in der Regel durch Unterlagen und Nachweise belegt werden, zum Beispiel durch:

  • Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen oder Bürgergeld- / Sozialhilfebescheid)
  • Kontoauszüge
  • Bescheinigungen über Schulden oder laufende Zahlungsverpflichtungen (wie Kredite oder Mietzahlungen)

Sozialstunden – „Schwitzen statt Sitzen“

Wenn du aufgrund einer schlechten Finanzsituation nicht in der Lage bist die Geldstrafe zu bezahlen, kannst du einen Antrag auf Sozialstunden stellen.

Der Ablauf sieht in der Regel so aus: Mit der Ladung zum Antritt der Freiheitsstrafe erhältst du Informationen darüber, dass du die Geldstrafe durch Sozialstunden abarbeiten kannst. Danach solltest du die Staatsanwaltschaft kontaktieren und denen mitteilen, dass du Arbeitsstunden leisten möchtest. Anschließend nimmst du Kontakt zur Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit auf – häufig sind das die Gerichtshilfe, die Diakonie oder die Caritas.
Nach einem Vorstellungsgespräch bei einer passenden Einsatzstelle (z. B. Vereine, Umweltprojekte oder soziale Einrichtungen) erfolgt die Zustimmung und offizielle Zuweisung durch die Staatsanwaltschaft.

In den meisten Fällen wird dein Antrag bewilligt, wenn du gepfändet wirst, Bürgergeld beziehungsweise andere Sozialleistungen beziehst. Mehr Infos zum Thema: Schwitzen statt Sitzen.

Was passiert, wenn du bewusst nicht zahlst?

Wenn du deine Geldstrafe willentlich nicht bezahlst, entstehen Schulden beim Staat.
Das Gericht kann dann:

  • die Strafe zwangsweise eintreiben (z. B. durch Pfändung),
  • oder dich auffordern, die Strafe durch Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.
    Das heißt: Jeder Tagessatz entspricht einem Tag im Gefängnis.

Beispielweise:
Du hast 30 Tagessätze Strafe. Wenn du nicht zahlst, musst du 30 Tage ins Gefängnis.

Was ist wichtig bei einer Geldstrafe?

  • Fristen beachten: Zahle rechtzeitig, sonst droht Ersatzfreiheitsstrafe.
  • Kontakt aufnehmen: Wenn du nicht zahlen kannst, sprich sofort mit der Staatsanwaltschaft.
  • Schulden vermeiden: Zahle in Raten, bevor die Strafe wächst oder Zwangsmaßnahmen kommen.
  • Hilfe suchen: Beratungsstellen für Schuldner:innen oder Sozialdienste können dich unterstützen.

Welche Auswirkungen haben Geldstrafen auf die  Schufa ?

Eine Geldstrafe ist keine zivilrechtliche Schuld und wird daher nicht in der Schufa eingetragen. Probleme entstehen jedoch, wenn weitere Schulden bestehen oder Vollstreckungsmaßnahmen folgen.

Im Kontext der Schuldenregulierung

Geldstrafen werden nicht von der Restschuldbefreiung der Insolvenz umfasst. Geldstrafen müssen gezahlt, abgesessen oder abgearbeitet werden. Die Gerichtskosten, Verwaltungskosten und mögliche Gutachten sind jedoch restschuldbefreit.

Wenn du Geldstrafen zahlst, vermerke auf deiner Überweisung an die Staatsanwaltschaft „Zahlungen auf Geldstrafe – Hauptforderung“. Somit wird die Geldstrafe zuerst geregelt und dann kümmerst du dich um den Rest. Hier bietet sich eine Beratungstermin bei einer Schuldnerberatungsstelle an.

Fazit

Eine Geldstrafe ist eine Strafe vom Gericht. Du solltest sie ernst nehmen, sonst drohen Pfändung oder Erzwingungshaft. Es gibt aber Möglichkeiten, die Strafe zu zahlen: auf einmal, in Raten oder durch gemeinnützige Arbeit.

Wichtig ist: Das du rechtzeitig handelst und dir schnellstmöglich Hilfe suchst, wenn du nicht zahlen kannst.