Was bedeutet Unterhalt?
Wenn Eltern sich trennen, müssen sie weiterhin für ihre Kinder sorgen. Das nennt man Unterhalt. Unterhalt ist Geld, das du zahlst, wenn dein Kind nicht bei dir wohnt. Mit diesem Geld soll dein Kind gut versorgt sein – es braucht Essen, Kleidung, Dinge für die Schule und auch Geld für Freizeit oder Hobbys. Wenn dein Kind später studiert, kann es sein, dass du zusätzlich bei der Miete helfen musst. In manchen Fällen bekommt auch der ExPartner Unterhalt, wenn er oder sie finanziell auf Unterstützung angewiesen ist. In der Regel bist du deinem Ex-Partner die ersten drei Jahre nach der Geburt des gemeinsamen Kindes zum Unterhalt verpflichtet. Zahlst du den Unterhalt nicht, entstehen Unterhaltsschulden, die später teuer und belastend werden können.
Wer muss Unterhalt zahlen und wer bekommt ihn?
Unterhalt ist zu zahlen, wenn eine familiäre oder verwandtschaftliche Beziehung besteht, wie zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern, oder wenn eine Ehe, auch nach der Scheidung, oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt. Auch im Falle der Betreuung eines gemeinsamen Kindes außerhalb einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht ein Anspruch auf Unterhalt.
Unterhalt bekommt derjenige, der nicht genug Einkommen oder Vermögen hat, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Eltern und Kinder
Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten, bis diese in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dazu gehört auch, dass sie die Ausbildung ihrer Kinder finanziell unterstützen. Umgekehrt sind Kinder ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu zahlen, wenn diese in ein Pflegeheim müssen und ihre Rente oder Pflegeversicherung nicht ausreicht.
Unterhalt während der Ehe oder Partnerschaft
Während der Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft haben beide Partner Anspruch auf Naturalunterhalt, also auf alles, was für den Lebensunterhalt notwendig ist, sowie auf ein sogenanntes Taschengeld, das in der Regel zwischen 5 und 8 % des gemeinsamen Nettoeinkommens beträgt. Dieses Taschengeld kann von Gläubigern gepfändet werden. Zudem kann ein Partner Anspruch auf Vorschüsse für Prozess- und Verfahrenskosten haben, wenn einer der beiden in finanziellen Schwierigkeiten ist.
Nach der Scheidung
Nach einer Scheidung sind beide Partner grundsätzlich verpflichtet, sich selbst zu versorgen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Ein Partner kann weiterhin Unterhalt verlangen, wenn er aufgrund der Kindererziehung (§ 1570 BGB) nicht arbeiten kann oder wenn er trotz intensiver Bemühungen keine Arbeit findet und in finanzielle Not gerät (§ 1573 BGB). In solchen Fällen greift das Prinzip der nachehelichen Solidarität. Auch bei Krankheit (§ 1572 BGB) oder im Alter (§ 1571 BGB) kann ein Unterhaltsanspruch bestehen. In den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes kann der Partner entscheiden, ob er arbeiten möchte oder nicht, und hat in dieser Zeit Anspruch auf Unterhalt. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes besteht grundsätzlich die Pflicht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Kann die Arbeit aufgrund besonderer Umstände, wie der Kinderbetreuung, nicht in vollem Umfang ausgeübt werden, kann der Unterhaltsanspruch weiterhin bestehen.
Wie wird der Unterhalt berechnet und festgesetzt?
Die Festlegung des Unterhalts bedeutet, dass genau bestimmt wird, wie viel Geld du monatlich zahlen musst. Zunächst wird dein Einkommen geprüft, um festzustellen, welcher Betrag dir selbst zum Leben verbleiben muss. Danach wird ermittelt, welchen finanziellen Bedarf dein Kind hat. Als Orientierung dient dabei die Düsseldorfer Tabelle, die angibt, wie hoch der Unterhalt je nach Alter des Kindes und Einkommen der Eltern sein sollte. Aus diesen Informationen wird dann der genaue Betrag berechnet, den du regelmäßig zahlen musst, um sicherzustellen, dass dein Kind gut versorgt ist.
Wenn Einigkeit besteht, können die Eltern kostenlos den Unterhalt im Jugendamt per Urkunde festsetzen lassen.
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren:
Das vereinfachte Verfahren auf Unterhalt kann beim Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind lebt, angeregt werden. (Hier findest du einen Musterantrag)
Ab dem Zeitpunkt der Zustellung hat der Unterhaltsverpflichtete einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Falls Einwände erhoben werden, müssen diese auch belegt werden. Werden keine Einwände vorgebracht, ergeht ein Unterhalts-Festsetzungsbeschluss. Dieser Beschluss stellt einen Titel dar, der vollstreckt werden kann.
Gerichtliches Unterhaltsverfahren:
Wenn sich die Eltern des Kindes nicht auf einen Betrag einigen können, setzt das Gericht den Unterhalt fest. Vor dem Familiengericht besteht eine Anwaltspflicht. Eine Unterhaltsfestsetzung ist der rechtliche Prozess, bei dem die Höhe des zu zahlenden Unterhalts offiziell festgelegt wird.
Der Unterhalt kann auf folgende Arten festgesetzt werden:
- Durch einen Scheidungs- oder Trennungsbeschluss des Familiengerichts.
- Durch eine notarielle Urkunde, aus der vollstreckt werden kann.
- Kostenfrei über das Jugendamt, das eine vollstreckbare Urkunde ausstellt.
Alle diese Verfahren ermöglichen es, den Unterhalt im Falle der Nichtzahlung durch Pfändung aus den Titeln oder Urkunden beizutreiben.
Die Neuberechnung des Unterhalts
Eine Neuberechnung des Unterhalts ist sinnvoll, wenn sich die Lebens- oder Einkommenssituation erheblich verändert hat. Das gilt zum Beispiel, wenn neue Unterhaltspflichten entstehen oder wegfallen oder wenn sich das Einkommen um mindestens 10 % verändert. Diese Veränderung sollte stabil und seit mindestens vier bis sechs Monaten bestehen.
Im Falle von Arbeitslosigkeit kann der Unterhalt im gegenseitigen Einvernehmen auch durch einen Unterhaltsverzicht geregelt werden. Ein entsprechendes Musterschreiben kann hier hilfreiche Anhaltspunkte geben.
Falls bereits eine Urkunde beim Jugendamt zur Festsetzung des Unterhalts vorliegt, kannst du eine Neuberechnung des Unterhalts auch ohne Anwalt beantragen. Dafür reicht ein einfacher, formloser Antrag.
Wenn eine notarielle Urkunde vorliegt, kann diese durch eine neue notarielle Urkunde angepasst werden. Auch gerichtliche Festsetzungsbeschlüsse können im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Jugendamtsurkunde oder einen Notar abgeändert werden.
Sollte der Unterhaltsberechtigte jedoch nicht bereit sein, den Unterhalt einvernehmlich zu regeln, sollte der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsberechtigten über seinen Einkommensrückgang informieren. Anschließend kann er durch einen Familienanwalt eine Herabsetzung des Unterhalts beim Familiengericht beantragen.
Vorab sollte beim Amtsgericht geprüft werden, ob Anspruch auf einen Beratungshilfeschein besteht, da dieser das Erstgespräch beim Anwalt abdeckt. Später besteht die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Anwalt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, um die Gerichtskosten zu decken.
Die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
Wenn du eine Urkunde, einen Beschluss oder eine notarielle Urkunde über den Unterhalt hast, kannst du damit die Zwangsvollstreckung einleiten. Das bedeutet, dass du rechtlich durchsetzen kannst, dass dir der Unterhalt gezahlt wird. Du hast die Möglichkeit, beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu beantragen. Mit diesem Beschluss kannst du Geld pfänden lassen, zum Beispiel vom Konto oder Lohn der unterhaltspflichtigen Person.
Falls du vermutest, dass die unterhaltspflichtige Person mehr Einkommen oder Vermögen hat, als sie angibt, kannst du einen Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft beauftragen.
Am effektivsten ist in der Regel eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber. Dabei richtet sich der pfändbare Betrag nach den Ausführungen in der Lohnpfändungstabelle. Diese gibt Auskunft darüber, wie viel von dem Einkommen nach Abzug bestimmter Freibeträge vom Arbeitseinkommen gepfändet werden darf.
Die Lohnpfändung wird in der Reihenfolge berücksichtigt, in der die entsprechenden Anträge beim Arbeitgeber eingehen.
Werden Schulden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Ob Schulden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden, hängt davon ab, wann sie entstanden sind. Schulden, die während der Ehe entstanden sind, werden in der Regel bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt. Bei der Berechnung des Unterhalts für den Partner können Schulden aus der Ehe abgezogen werden. Beim Kindesunterhalt werden Schulden nur dann berücksichtigt, wenn dadurch der Mindestunterhalt des Kindes weiterhin sichergestellt bleibt. In jedem Fall muss geprüft werden, ob die Schulden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen so stark beeinträchtigen, dass er den Unterhalt nicht in vollem Umfang leisten kann.
Bei Überschuldung ist es dem Unterhaltspflichtigen laut Gesetzgeber angeraten, eine Insolvenz zu eröffnen. Dies würde dazu führen, dass das vormals gepfändete Gehalt künftig nach Restschuldbefreiung vollständig für den Unterhalt wieder freigestellt ist. Sollte der Pflichtige keine Schuldenregulierung vornehmen, kann das Gericht diesem unterstellen, als hätte er die Restschuldbefreiung erhalten, wodurch nun die Schulden bei der Unterhaltsberechnung nicht mehr zu berücksichtigen sind.
Wie wird das Vermögen für den Unterhalt eingesetzt?
Das Vermögen des Unterhaltspflichtigen muss grundsätzlich für den Unterhalt verwendet werden, wenn er nicht in der Lage ist, den Unterhalt aus seinem laufenden Einkommen zu leisten. Es gibt jedoch einen Schonbetrag von 10.000 Euro, der nicht für den Unterhalt herangezogen wird. Dieser Betrag dient dem Unterhaltspflichtigen als finanzieller Schutz, um eine gewisse Existenzgrundlage zu bewahren.
Alles, was über diesen Schonbetrag hinausgeht, kann zur Deckung des Unterhalts herangezogen werden. Das bedeutet, dass Vermögenswerte wie Ersparnisse, Immobilien oder andere finanzielle Mittel grundsätzlich dazu genutzt werden können, den Unterhalt zu begleichen, wenn dies erforderlich ist.
Wie viel bleibt dem Unterhaltspflichtigen für sich selbst?
Beim Unterhalt für minderjährige Kinder oder privilegierte volljährige Kinder bleibt dem Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt von 1.450 Euro, wenn er erwerbstätig ist, und 1.200 Euro, wenn er nicht arbeitet.
Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
Der Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich so lange, wie die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten vorhanden ist. Bei geschiedenen Partnern entscheidet das Gericht, wie lange der Unterhalt gezahlt werden muss. Dabei wird berücksichtigt, wie lange die Ehe gedauert hat, inwieweit der Partner sich um die Kindererziehung gekümmert hat und ob er oder sie nach der Scheidung in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.
Der Unterhaltspflichtige muss den Unterhalt zahlen, sobald er dazu aufgefordert wird. Er ist verpflichtet, Auskunft über sein Einkommen zu geben, um die Höhe des Unterhalts zu klären. Wenn die Unterhaltsansprüche auf das Jugendamt übergehen, informiert dieses den Unterhaltspflichtigen über den Beginn und die Höhe des zu zahlenden Unterhalts.
Die Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen
Der Unterhaltspflichtige muss regelmäßig Auskunft über sein Einkommen und Vermögen geben. Alle zwei Jahre ist eine erneute Auskunft möglich, außer es gibt besondere Gründe, dass sich sein Einkommen oder das Vermögen stark verändert hat. Weigert sich der Unterhaltspflichtige, Auskunft zu geben oder den Unterhalt zu zahlen, sollte ein Familienanwalt eingeschaltet werden, um die Unterhaltszahlung über das Gericht durchzusetzen.
Unterhaltzahlungen während der Haft?
Eine längere Haftstrafe kann zu einer Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten nach §1603 Abs.1 BGB führen. Somit kann auch hier der laufende Unterhalt auf Null gesetzt werden. Das Jugendamt wird bei entsprechenden Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss gewähren.
Welche Sozialleistungen kann ich bei nicht gezahlten Unterhalt beantragen?
- Unterhaltsvorschuss: Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
- SGB II: Wenn kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, kannst du beim Jobcenter Sozialleistungen beantragen.
Was sind Unterhaltsschulden?
Unterhaltsschulden sind Schulden bei Kindern oder beim Ex-Partner, weil der Unterhalt nicht oder nicht vollständig gezahlt wurde. Das Geld fehlt dem Kind und dem Ex-Partner zum Leben.
Wie entstehen Unterhaltsschulden?
Unterhaltsschulden entstehen, wenn du:
- keinen Unterhalt zahlst, obwohl du musst,
- zu wenig zahlst,
- Zahlungen über längere Zeit vergisst oder den Unterhalt nicht leisten kannst.
Beispiel: Du musst jeden Monat 300 Euro zahlen, überweist aber 6 Monate nichts. Dann hast du 1.800 Euro Unterhaltsschulden.
Warum Unterhaltsschulden besonders streng geregelt sind
Unterhaltsschulden sind in Deutschland besonders streng geregelt, weil der Unterhalt höchste Priorität hat. Der Staat schützt Kinder und Ex-Partner besonders stark, um sicherzustellen, dass sie im Falle einer Trennung oder Scheidung ausreichend versorgt werden.
Für Unterhaltsschulden gelten daher besondere Regelungen:
- Vollstreckung über einen langen Zeitraum: Unterhaltsschulden können bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden.
- Stärkere Lohnpfändung: Dein Lohn kann strenger gepfändet werden als bei anderen Schulden, da Unterhalt im Vorrechtsbereich gepfändet werden kann.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Du kannst strafrechtlich verfolgt werden, wenn du den Unterhalt absichtlich nicht zahlst.
- Keine Entlastung durch Privatinsolvenz: Unterhaltsschulden werden in der Regel nicht durch eine Privatinsolvenz gelöscht, wenn du den Unterhalt pflichtwidrig nicht geleistet hast.
Diese strengen Regelungen sollen sicherstellen, dass Unterhaltsverpflichtungen erfüllt werden und der Unterhaltsberechtigte finanziell abgesichert bleibt.
Wie kann ich offenen Unterhalt abzahlen?
Wenn du offene Unterhaltsschulden abbauen möchtest, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Regelmäßig zahlen:
- Beginne damit, den laufenden Unterhalt wieder pünktlich zu überweisen. Achte darauf, dass du alle Zahlungen nachholst und die aktuellen Verpflichtungen regelmäßig erfüllst.
- Ratenzahlung vereinbaren:
- Sprich mit dem Elternteil, der den Unterhalt für das Kind erhält, und vereinbare eine Ratenzahlung für die offenen Rückstände.
- Falls das Jugendamt eingeschaltet ist, kannst du auch mit dem Jugendamt eine Ratenzahlung absprechen.
- Lege gemeinsam eine Summe fest, die du zusätzlich zu den laufenden Zahlungen regelmäßig zurückzahlen kannst, um die Schulden schrittweise abzubauen.
- Unterhaltsvorschuss:
- Wenn du den Unterhalt nicht zahlst, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt einspringen und dem Kind einen Unterhaltsvorschuss gewähren.
- Beratung suchen:
- Es ist ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Schuldnerberatung oder das Jugendamt können dir dabei helfen, eine Lösung zu finden und gegebenenfalls einen Plan zur Schuldenregulierung aufzustellen.
Durch diese Schritte kannst du dazu beitragen, deine Unterhaltsschulden langfristig abzubauen und die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen..
Welche Folgen haben Unterhaltsschulden?
Unterhaltsschulden können erhebliche Konsequenzen haben, besonders wenn du finanziell angeschlagen bist. Wenn du aufgrund von niedrigem Einkommen, mehreren Schulden oder Arbeitsplatzverlust in Zahlungsrückstände gerätst, können die folgenden Auswirkungen eintreten:
- Pfändung:
Dein Lohn oder Konto können gepfändet werden, um die Schulden einzutreiben. Das bedeutet, dass ein Teil deines Einkommens oder Guthabens direkt an den Unterhaltsberechtigten oder das zuständige Amt überwiesen wird. - Gerichtliche Schritte:
Es kann ein Titel gegen dich erwirkt werden, der 30 Jahre lang gültig bleibt. Das bedeutet, dass die Schulden über einen langen Zeitraum hinweg eingetrieben werden können, auch wenn sich deine finanzielle Lage später verbessert. - Ersatzfreiheitsstrafe:
Wenn du vorsätzlich und dauerhaft den Unterhalt nicht zahlst, kannst du gemäß § 170 Abs. 1 StGB wegen Verletzung der Unterhaltspflicht strafrechtlich verfolgt werden und im schlimmsten Fall sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, also ins Gefängnis kommen. - Schufa-Eintrag:
Unterhaltsschulden können sich negativ auf deine Kreditwürdigkeit auswirken, da sie in der Schufa eingetragen werden. Dies erschwert es dir, Kredite aufzunehmen oder Finanzprodukte zu beantragen. - Belastung in der Familie:
Deine Beziehung zu deinem Kind oder auch zu anderen Familienmitgliedern kann durch die offenen Zahlungen belastet werden. Es kann zu Konflikten und Spannungen kommen, was zusätzlich emotionalen Druck auf dich ausübt.
Diese Folgen zeigen, wie wichtig es ist, Unterhaltspflichten ernst zu nehmen und frühzeitig Lösungen zu finden, um eine Verschuldung zu vermeiden oder abzubauen.
Strafbarkeit: § 170 StGB – Verletzung der Unterhaltspflicht
Wenn du Unterhalt nicht zahlst – kann das eine Straftat sein. Hier im Wortlaut der §170 StGB:
1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Oft wird die Strafe für die Verletzung der Unterhaltspflicht zur Bewährung ausgesetzt, insbesondere wenn es sich um erstmalige Verstöße handelt oder der Unterhaltspflichtige kooperiert. Dennoch sind Unterhaltsschulden keine normalen Schulden – sie haben eine besondere Rechtliche Bedeutung. Das bedeutet, dass sie vom Gesetzgeber besonders streng überwacht werden, um sicherzustellen, dass Unterhaltsberechtigte, insbesondere Kinder und Ex-Partner, ausreichend versorgt werden.
Auch wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, bleibt die rechtliche Verpflichtung bestehen, den Unterhalt zu zahlen, und die Konsequenzen für eine wiederholte oder vorsätzliche Nichtzahlung können schwerwiegender werden. Unterhaltsschulden genießen daher höchste Priorität im deutschen Rechtssystem.
Die Pfändbarkeit von Unterhaltsschulden
Pfändungsschutz bei Unterhaltszahlungen
Unterhaltszahlungen genießen grundsätzlich einen besonderen Pfändungsschutz. Es gibt spezielle Pfändungsschutzregelungen gemäß § 850d ZPO, die sicherstellen, dass dem Unterhaltsverpflichtenden bei mehreren Schuldverhältnissen genügend Geld verbleibt, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten und gleichzeitig seinen laufenden Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Dies führt zu höheren Freibeträgen bei einer Lohnpfändung, sodass ein größerer Teil des Einkommens vor der Pfändung geschützt bleibt.
Falls eine Kontopfändung erfolgt, solltest du ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten. Ein P-Konto schützt dir sofort einen bestimmten Betrag deines Guthabens vor der Pfändung. Um die Unterhaltszahlungen jedoch zu sichern, empfiehlt es sich, einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle zu vereinbaren. Dort kannst du eine P-Kontenbescheinigung erhalten, die nochmals höhere Pfändungsfreibeträge für deine Unterhaltsverpflichtungen hinterlegt. Du musst jedoch nachweisen, dass du regelmäßig Unterhalt zahlst, indem du deine Kontoauszüge und die Geburtsurkunden der Kinder vorlegst.
Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass du trotz einer Pfändung weiterhin in der Lage bist, den Unterhalt zu leisten
Unterhaltsschulden: Pfändung in den Vorrechtsbereich
Unterhaltsschulden können strengeren Pfändungsregelungen unterliegen als andere Schulden. Die übliche Pfändungstabelle findet hier keine Anwendung. Nach § 850d ZPO entscheidet das Gericht, wie viel Geld du behalten darfst und wie viel für den Unterhalt eingezogen wird. Dabei wird berücksichtigt, dass du nur das Geld behalten darfst, das du unbedingt zum Leben brauchst.
Alles, was über dieses Existenzminimum hinausgeht, kann bis zur normalen Pfändungsgrenze an den Unterhaltsberechtigten abgeführt werden.
Der Bereich zwischen dem Existenzminimum und der normalen Pfändungsgrenze wird als Vorrechtsbereich bezeichnet. Das sozialrechtliche Existenzminimum kann von Sozialleistungsträgern (wie dem Jobcenter oder dem Sozialamt) bescheinigt werden.
Die Pfändung im Vorrechtsbereich sorgt dafür, dass Unterhalt auch dann gezahlt wird, wenn bereits andere Pfändungen gegen den Unterhaltspflichtigen bestehen. Dadurch wird sichergestellt, dass Kinder oder Ex-Partner trotz bestehender Schulden weiterhin unterstützt werden können.
Weitere Gläubiger mit Vorrechten
Neben den Unterhaltsberechtigten haben auch Opfer von Straftaten das Recht, wegen ihres Schadenersatzanspruchs in den Vorrechtsbereich hinein zu pfänden (§ 850f Abs. 2 ZPO). Unterhaltsansprüche haben jedoch Vorrang. Das bedeutet: Unterhaltsberechtigte stehen in der Rangfolge an erster Stelle und werden vorrangig aus dem pfändbaren Betrag bedient.
Diese Regelungen sorgen dafür, dass Unterhaltspflichten auch dann erfüllt werden können, wenn bereits andere Pfändungen bestehen, und dass Unterhaltsschuldner trotz weiterer finanzieller Belastungen zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet bleiben.
Weitere besondere Pfändungsrechte für Unterhaltsberechtigte
Unterhaltsberechtigte haben gegenüber anderen Gläubigern besondere Pfändungsrechte. Wie bereits erwähnt, können sie im Vorrechtsbereich pfänden, was sicherstellt, dass der Unterhalt trotz anderer Schulden gezahlt wird. Darüber hinaus gibt es bei der Lohnpfändung weitere Vorteile für Unterhaltsberechtigte:
- 25 % der Überstundenvergütung können gepfändet werden.
- 50 % des Urlaubsgeldes können gepfändet werden.
- 50 % des Weihnachtsgeldes können gepfändet werden.
Diese Regelungen ermöglichen es, dass auch Sonderzahlungen wie Überstundenvergütung, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld stärker in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden, was den Unterhaltsberechtigten zugutekommt. So wird sichergestellt, dass Unterhaltsverpflichtungen auch bei zusätzlich verdienten Beträgen effektiv durchgesetzt werden können.
Die Pfändung von rückständigem Unterhalt
Der laufende Unterhalt hat immer Vorrang vor dem rückständigen Unterhalt. Das bedeutet, dass bei einer Pfändung auf rückständigen Unterhalt (sei es auf deinem Konto oder bei deinem Arbeitgeber) der laufende Unterhalt möglicherweise gefährdet sein könnte. Wenn eine Pfändung in den Vorrechtsbereich eingreift, solltest du daher einen Antrag bei Gericht stellen, um die Pfändungsfreigrenzen anzuheben.
Wann gilt die Unterhalts-Pfändung in den Vorrechtsbereich als verwirkt?
Die Unterhalts-Pfändung im Vorrechtsbereich kann als verwirkt gelten, wenn der Unterhaltsberechtigte (Gläubiger) länger als ein Jahr nichts unternommen hat, um seine Unterhaltsschulden einzutreiben. In diesem Fall kann sich der Schuldner auf Verwirkung berufen. Das bedeutet, dass das Gericht prüft, ob die bereits ausgegebene Pfändung in den Vorrechtsbereich angepasst oder abgeschwächt werden muss.
Die Verwirkung bedeutet jedoch nicht, dass die Unterhaltsforderung selbst erlischt. Die Forderung bleibt bestehen, aber die Pfändung kann weniger streng ausfallen und statt im Vorrechtsbereich möglicherweise innerhalb der normalen Pfändungsgrenzen verlaufen. Dies gibt dem Unterhaltspflichtigen eine gewisse Schutzmöglichkeit, indem die Pfändung nicht mehr so drastisch erfolgt, aber der Unterhaltsanspruch selbst bleibt weiterhin bestehen.
Die Unterhaltschulden in der Insolvenz
Unterhaltsschulden können grundsätzlich im Rahmen einer Insolvenz reguliert werden. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Unterhaltsschulden sind nicht restschuldbefreit, wenn du den Unterhalt vorsätzlich und pflichtwidrig nicht gezahlt hast. Nach § 302 InsO gelten solche Unterhaltsschulden als unerlaubte Handlung und werden daher auch in einem Insolvenzverfahren nicht erlassen.
Das bedeutet, dass selbst wenn du eine Privatinsolvenz durchführst, du weiterhin verpflichtet bleibst, die Unterhaltsschulden zu begleichen, wenn du diese absichtlich und in böser Absicht nicht gezahlt hast. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Unterhaltspflichtige sich durch Insolvenz von einer moralischen Verpflichtung gegenüber Kindern oder Ex-Partnern befreien.
Was bedeutet „vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährter Unterhalt“ für die Insolvenz?
Vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährter Unterhalt heißt:
- Du wusstest, dass du zahlen musst.
- Du hattest Geld oder hättest Geld haben können.
- Du hast trotzdem nicht gezahlt.
Ist dem so, dann sagt das Gesetz, dass diese Schulden auch nach einer Insolvenz bestehen bleiben. Für diese Forderung erhält man keine Restschuldbefreiung, so dass diese weiterhin bezahlt werden müssen. Bist du anderer Meinung als die Gläubiger, so kannst du gegen die angemeldete Forderung aus unerlaubter Handlung einen Widerspruch einlegen. Es ist ratsam hierzu einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.
Unterhaltszahlungen, die vor Beginn des Insolvenzverfahrens geleistet wurden, können vom Insolvenzverwalter nicht zurückgefordert werden, weil Unterhaltsforderungen rechtlich als besonders geschützte Forderungen gelten.
Neue Unterhaltsschulden nach der Eröffnung der Insolvenz
Unterhaltsschulden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, bleiben vom Insolvenzverfahren unberührt. Das bedeutet, dass diese neuen Unterhaltspflichten weiterhin in vollem Umfang gezahlt werden müssen und nicht durch das Insolvenzverfahren abgedeckt sind.
Aus diesem Grund ist es ratsam, die Insolvenz erst dann zu beantragen, wenn der Unterhalt angepasst wurde und du auch tatsächlich in der Lage bist, den laufenden Unterhalt zu zahlen. Andernfalls könnten zusätzliche Unterhaltsschulden während des Insolvenzverfahrens weiter anwachsen, was die wirtschaftliche Situation weiter verschärft und die Entschuldung verzögert.
Wichtige Punkte bei Unterhaltsschulden:
- Unterhalt hat hohe Priorität
In Deutschland hat der Unterhalt hohe rechtliche Priorität. Auch bei wenig Einkommen musst du mindestens den Mindestunterhalt zahlen, um deinen Pflichten nachzukommen. - Kleine Raten sind besser als nichts
Es ist immer besser, kleine Raten zu zahlen, als gar nichts zu leisten. Dadurch wird verhindert, dass die Schulden immer weiter anwachsen. - Ratenzahlung vereinbaren
Du kannst mit dem Elternteil, der das Geld erhält, oder dem Jugendamt eine Ratenzahlung vereinbaren. So lässt sich eine realistische Lösung finden. - Unterhaltstitel prüfen lassen
Es lohnt sich, den Unterhaltstitel zu prüfen, um sicherzustellen, dass der zu zahlende Unterhalt nicht zu hoch ist. Falls nötig, kann der Unterhalt herabgesetzt werden. - Bürgergeld und Unterhalt
Wenn du Bürgergeld beziehst, können Unterhaltszahlungen gemäß § 11b SGB II als Absetzbetrag berücksichtigt werden. Dadurch bleibt dir mehr Geld zum Leben. - Frühzeitig Hilfe suchen
Es ist wichtig, frühzeitig Hilfe zu suchen, um zu verhindern, dass die Schulden zu groß werden. Du kannst dich an das Jugendamt oder eine Schuldnerberatungsstelle wenden. - Regelmäßige Einkommensoffenlegung
Halte den Kontakt zum Jugendamt und lege regelmäßig dein Einkommen offen, damit die Unterhaltszahlungen an deine aktuelle finanzielle Situation angepasst werden können.
Fazit
Unterhaltsschulden entstehen, wenn du den Unterhalt für dein Kind nicht zahlst. Die Folgen können gravierend sein: Pfändung, Gericht oder sogar Haft. Es ist entscheidend, rechtzeitig zu handeln: Vereinbare eine Ratenzahlung, suche Hilfe beim Jugendamt oder einer Schuldnerberatungsstelle. So zeigst du hohe Verantwortung für dein Kind und verhinderst, dass die Schulden weiter anwachsen.